Bis zum 1. Januar 2023 haben Unternehmen Zeit, die gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) umzusetzen. Hier gilt, Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen in Lieferketten zu verhindern oder zumindest zu minimieren.
Gut ein halbes Jahr bleibt bestimmten Unternehmen, neue Anforderungen umzusetzen und noch spüren wir in den Unternehmen große Unsicherheiten, wenn es um die korrekte Umsetzung geht.
Bei der wirksamen und kosteneffizienten Umsetzung des LkSG existiert zudem kein „One Size fits for all“. Vielmehr ist dies abhängig von den individuellen Gegebenheiten und Unternehmensweiten Strukturen Ihres Unternehmens. Â
Seit mehreren Jahren haben wir uns bereits mit dem LkSG auseinandergesetzt und sind Ihr Wegweiser für eine reibungslose Umsetzung und Digitalisierung in Ihre bestehende Systemlandschaft. Wir geben Ihnen die Orientierungshilfe, die jetzt notwendig ist, um nächstes Jahr sorglos aufgestellt zu seinÂ
In unserer Veranstaltung mit unserem Kooperationspartner GS1 geben wir Ihnen einen kompakten, verständlichen und praxisnahen Überblick zu den Möglichkeiten der Umsetzung des LkSG und wie wir Sie dabei unterstützen können.Â