Es wird deutlich, dass sich die Verwaltungsdigitalisierung nicht nur auf den aktuellen Umfang des OZG – der Bereitstellung von Online-Services – beschränken kann. Vielmehr werden basierend auf den Online-Services die derzeit mit dem „OZG 2.0“ assoziierten Themen wie die Ende-zu-Ende-Digitalisierung und die damit verbundene Registermodernisierung und Integration in die Fachverfahren eine bedeutende Rolle einnehmen.
Für diese zukünftigen Themen der Verwaltungsdigitalisierung sind jedoch nicht nur technische Fragestellungen relevant. Die aktuelle OZG-Umsetzung zeigt auch die Relevanz der häufig als weiche Faktoren bezeichneten Aspekte, beispielsweise die länderübergreifende Zusammenarbeit. Das OZG hat gezeigt, dass der Föderalismus nicht immer Hemmschuh, sondern auch Beschleuniger sein kann, wenn die Länder wie in der EfA-Umsetzung zusammen agieren. Ebenso bietet der Föderalismus die Grundlage für das wirtschaftlich attraktive EfA-Prinzip. Darüber hinaus schaffen die unterschiedlichen Ansätze der Bundesländer neue Perspektiven und Ideen. Eine Gesamtstruktur des Programms versteht es, auch zukünftig die Lerneffekte aus verschiedenen Projekten der Verwaltungsdigitalisierung zu konsolidieren, Synergieeffekte zwischen Projekten zu realisieren und diese allen Akteuren zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird eine zentrale Stelle benötigt, die die Akteure zusammenführt und die Rahmenbedingungen kontinuierlich beobachtet und fortschreibt. Sie berücksichtigt stärker die mit dem Föderalismus verbundene heterogene Stakeholderlandschaft, welche in diffundierenden Verantwortlichkeiten resultiert. So erfordern OZG-Mischleistungen - Verwaltungsleistungen, welche aus einem Bundes- und einem Landesanteil bestehen - erhöhte Abstimmungsbedarfe. Selbiges gilt für OZG-Leistungen, welche in den Bundesländern von unterschiedlichen Behörden vollzogen werden. Eine starke Governance trägt auch zukünftig dazu bei, die unterschiedlichen Akteure zu vernetzen und die unterschiedlich gelagerten Interessenslagen zu berücksichtigen.
Während die OZG-Umsetzung aktuell Top-Down getrieben ist, könnte eine um eine Kommunalvertretung gestärkte FITKO den Gemeinden die Möglichkeit eröffnen, Impulse für die weitere Verwaltungsdigitalisierung aus allen Ecken der Bundesrepublik an eine Zentrale zu übermitteln. So wird nicht nur der Erfolg des OZG-Boosters, sondern der gesamten Verwaltungsdigitalisierung davon abhängen, wie viele Vollzugsstellen sich an die zentralen Entwicklungen anhängen können.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die OZG-Umsetzung nur der Startpunkt eines Transformationsprozesses ist, welcher sich bereits heute durch eine enorme Reichweite mit einer umfassenden Betroffenheit der öffentlichen Verwaltung auszeichnet. Zwei Aspekte werden dies zukünftig nochmals verstärken:
- Durch den zeitlichen Verzug der OZG-Umsetzung sind viele Akteure bis heute noch nicht intensiv mit der OZG-Umsetzung in Berührung gekommen.
- Darüber hinaus hat sich die OZG-Umsetzung bisher nur auf die Digitalisierung des Antragswesens beschränkt.
Die zukünftige Verwaltungsmodernisierung wird jedoch auf eine Ende-zu-Ende Digitalisierung ausgeweitet. Diese wird nochmals deutlich technischer ausgestaltet sein und die öffentliche Verwaltung umfassender berühren. Umso wichtiger wird es sein, die Menschen, die die von den Bürgerinnen und Bürgern eingehenden Anliegen bearbeiten, mitzunehmen und in diesem Transformationsprozess zu unterstützen. Nur wenn dies gelingt, wird die öffentliche Verwaltung den aktuell durch die OZG-Umsetzung bestehenden Projektcharakter der Verwaltungsdigitalisierung ablegen können und diese als ständigen Bestandteil der modernen öffentlichen Verwaltung internalisieren.