
Text: Corinna Chaber I Bild: KI-generiert
Ende 2026 muss jeder EU-Mitgliedstaat mindestens eine EUDI-Wallet bereitstellen. In vielen Bundesbehörden gilt das Thema dennoch als Zukunftsmusik, dabei entspricht die verbleibende Zeit ungefähr der Konzeptionsphase eines mittelgroßen Fachverfahrens. Wer heute plant und die Weichen stellt, entscheidet damit bereits jetzt, ob das Verfahren später anschlussfähig ist.
Mit der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) schafft die Europäische Union die Grundlage für eine europaweit interoperable digitale Identität, die medienbruchfreie Verwaltungsverfahren über nationale Grenzen hinweg ermöglicht. Den rechtlichen Rahmen bildet die Verordnung (EU) 2024/1183, auch bekannt als eIDAS 2.0.
Lilly Schmidt, Partnership and Ecosystem Development Manager bei SPRIND, erläutert: „Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bis Ende 2026 mindestens eine EUDI-Wallet bereitzustellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen öffentliche Stellen die Wallet für entsprechende Online-Dienste akzeptieren, die eine Identifizierung auf hohem Vertrauensniveau benötigen. Ende 2027 folgt die Verpflichtung der Akzeptanz für hochregulierte private Sektoren wie Banken, Telekommunikationsunternehmen und Einrichtungen des Gesundheitswesens.“
Um sich künftig europaweit sicher digital auszuweisen, können Bürgerinnen und Bürger anstelle von Dokumenten als PDF oder Scan elektronische Attributsbescheinigungen (Electronic Attestations of Attributes, EAA) über eine App nutzen. Diese liegen maschinenlesbar und kryptografisch gesichert vor, sodass ihre Authentizität automatisiert überprüft und ihre Inhalte unmittelbar von Fachverfahren verarbeitet werden können. Dadurch entsteht die Grundlage für einen medienbruchfreien Datenaustausch und eine weitgehend automatisierte Verarbeitung digitaler Nachweise. Zu den elektronischen Attributsbescheinigungen zählen beispielsweise Identitätsdaten aus dem Personalausweis, Führerscheine, Bildungs- und Berufsqualifikationen, Aufenthaltstitel sowie weitere behördliche Bescheinigungen.
Welche Auswirkungen hat das auf Verwaltungsprozesse? Ein einfaches Beispiel macht es deutlich: In digitalen Verfahren im Migrations- oder Aufenthaltsbereich reichen Antragstellende Identitätsnachweise, Aufenthaltstitel oder weitere Dokumente heute häufig als Scan oder PDF ein. Diese werden anschließend durch die Sachbearbeitung geprüft und meist manuell in das Fachverfahren übernommen. Künftig können dieselben Nachweise als elektronische Attributsbescheinigungen direkt aus der EUDI-Wallet an das Fachverfahren übermittelt und dort automatisiert auf ihre Authentizität geprüft werden. Die EUDI-Wallet verändert den gesamten Ablauf eines Verwaltungsverfahrens; von der Antragstellung über die Identitätsprüfung bis hin zur fachlichen Bearbeitung.
Für die Fachverfahren selbst heißt das: Datenmodelle, Prozesslogik und Schnittstellen müssen angepasst werden. Kurzfristig ist das nicht zu leisten, denn Fachverfahren in der öffentlichen Verwaltung werden häufig über viele Jahre betrieben und kontinuierlich weiterentwickelt. Langfristige Wartungs- und Entwicklungsverträge binden die technische Architektur zusätzlich über lange Zeiträume. Werden die Anforderungen der EUDI-Wallet erst kurz vor den ab 2027 geltenden Verpflichtungen berücksichtigt, lassen sie sich möglicherweise nicht mehr rechtzeitig umsetzen. Fachverfahren, die derzeit entwickelt oder modernisiert werden, sollten daher bereits heute darauf vorbereitet werden, digitale Identitäten und elektronische Nachweise verarbeiten zu können. So lassen sich spätere Anpassungsaufwände reduzieren und die Voraussetzungen für eine schrittweise Umsetzung der europäischen Vorgaben schaffen.
Aus der Einführung von EUDI-Wallet ergeben sich konkrete Anforderungen an laufende Digitalisierungsprojekte. Bereits während der Anforderungsanalyse und Architekturplanung sollten die Projektleitungen im Behördenumfeld gemeinsam mit den Fachbereichen vier Prozessschritte angehen:

Mit der EUDI-Wallet-Sandbox steht bereits heute eine offizielle Testumgebung zur Verfügung. Verwaltungen und Unternehmen können dort erste Anwendungsfälle erproben und frühzeitig Erfahrungen mit der Integration digitaler Identitäten und elektronischer Nachweise sammeln.
Der Handlungsbedarf ist nun klar, die Ausgangslage in den Behörden ist es jedoch nicht immer. Die technischen Spezifikationen, wie z.B. die Durchführungsrechtsakte und das Architecture and Reference Framework, werden derzeit noch weiterentwickelt. Es muss also damit gerechnet werden, dass Details in der Integration später nachgezogen werden müssen.
Hinzu kommt die Planungsunsicherheit durch die zeitliche Verschiebung von Aufwand (z.B. Ressourcen) und Nutzen. Die erforderlichen Investitionen und Anpassungen müssen bereits heute geplant und finanziert werden, während sich der konkrete Nutzen der EUDI-Wallet erst mit ihrer zunehmenden Verbreitung zeigen wird. Solange nur wenige Bürgerinnen und Bürger eine Wallet nutzen, müssen die bisherigen, zum Teil manuellen Prozesse parallel weiterbetrieben werden. Entsprechende Haushaltsmittel lassen sich damit nur schwer begründen.
Weitere Herausforderungen in der Umsetzung stellen Kapazitätsengpässe und ungeklärte Zuständigkeiten dar. Die Fachbereiche sind meist mit der OZG-Umsetzung, Registermodernisierung und dem laufendem Betrieb bereits gut ausgelastet. Und da die EUDI-Fähigkeit Fachlichkeit, IT-Architektur, Datenschutz und Vergabe gleichermaßen betrifft, bleibt das Thema ohne eine klar benannte verantwortliche Stelle zwischen den Beteiligten liegen.
In dieser Phase geht es zunächst nicht um die vollständige Implementierung, sondern um Anschlussfähigkeit. Sprich, Entscheidungen so zu treffen, dass sie später nicht aufwendig korrigiert werden müssen.
Mit der EUDI-Wallet wird die Verwaltungsdigitalisierung konsequent weiterentwickelt. Während OZG, Registermodernisierung und Once-Only-Prinzip die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sowie den behördenübergreifenden Datenaustausch vorantreiben, schafft die EUDI-Wallet die Grundlage für eine standardisierte und vertrauenswürdige Nutzung digitaler Identitäten und elektronischer Nachweise.

Für Referatsleitungen und Projektverantwortliche in Bundesbehörden bedeutet das: Die Verpflichtung greift ab Anfang 2027, die Entscheidungen werden heute gefällt. Denn Fachverfahren, die jetzt konzipiert werden, bestimmen über Jahre, ob digitale Identitäten und elektronische Nachweise integriert werden können oder ob sie später aufwendig nachgerüstet werden müssen. Die EUDI-Wallet-Sandbox macht diesen Schritt bereits jetzt ohne Verpflichtung, aber mit Erkenntnisgewinn erprobbar. Statt später unter Zeitdruck eine Vorgabe abzuarbeiten, lassen sich die Anforderungen der eIDAS-2.0-Verordnung heute in die zukünftige Gestaltung interoperabler und belastbarer Verwaltungsverfahren einbeziehen.

Consultat
Corinna Chaber ist seit 2024 Consultant im Public Sector Team der Cassini AG. Sie verfügt über mehrjährige Erfahrung im agilen und hybriden Projektmanagement von Digitalisierungsprojekten und bringt fundierte Kenntnisse in der IT-Transformation mit. Bei Cassini unterstützt sie Organisationen der öffentlichen Verwaltung bei der Planung und Steuerung komplexer Technologievorhaben; mit Fokus auf Effizienz, Struktur und eine reibungslose Umsetzung.