Bis zum Einsatz einer allumfassenden Blockchain im Supply-Chain-Management wird es aber noch dauern, vermutet Franke. Denn der Entwurf zum Lieferkettengesetz sieht vor, dass zunächst nur der eigene Geschäftsbetrieb und der nächste Zulieferer in die Verantwortung genommen werden. „Ein Zugeständnis von Wirtschaftsminister Peter Altmaier“, so Franke. „Die Minister Müller und Heil wollten stets die Verantwortung für die gesamte Lieferkette vom Rohstoff bis zum Verbraucher.“
„Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen gleich welcher Rechtsform mit Sitz oder Hauptverwaltung in Deutschland, wenn sie in der Regel mehr als 3000 Arbeitnehmer beschäftigen“, sagt der Logistikexperte. „Dieser Wert sinkt ab dem 1. Januar 2024 dann auf 1000 Mitarbeiter.“ Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass mit dieser Eingrenzung zwischen 2000 und 3000 Unternehmen in Deutschland betroffen sind und man im Ergebnis also den klassischen Mittelstand daher außen vorlasse. „Ursprünglich sollte das Gesetz ja schon bei 500 Arbeitnehmern greifen. Da wäre der Kreis der Betroffenen deutlich größer gewesen.“
Es sei aber sicher, dass noch eine Verschärfung kommt, sagt Franke und verweist auf einen aktuellen Bericht des Europäischen Parlaments. So sollen Risiken für die Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards auch bei Tochterunternehmen und Zulieferern überprüft werden. „Die Europaabgeordneten wollen, dass alle Unternehmen ihre Vorprodukte prüfen“, erklärt Franke. „Neben großen Unternehmen auch mittlere und kleine Firmen, sofern diese börsennotiert sind oder ein besonderes Risiko aufweisen.“ Das geplante EU-Gesetz soll nach den Worten des Experten ebenso für Firmen gelten, die ihren Sitz zwar nicht in der EU haben, aber im Binnenmarkt tätig sind. „Die Kommission hat angekündigt, dass sie ihren Gesetzesvorschlag zu diesem Thema noch in diesem Jahr vorlegen wird.“
Wer seine Pflichten aus dem LKG nicht erfüllt, so Franke weiter, kann von der zuständigen Behörde dazu angehalten werden. „Die Behörden haben einen gut gefüllten Instrumentenkasten, um das Gesetz durchzusetzen.“ So könne sie Personen laden und befragen, Grundstücke betreten und Unternehmen Handlungen zur Erfüllung ihrer Pflichten aufgeben. „Wer nicht mitmacht, kann mit Zwangsgeldern dazu gezwungen werden. Zudem drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, je nach Vergehen 100.000 bis 800.000 Euro. Übersteigt der weltweite durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens 400 Millionen Euro, kann das Bußgeld sogar bis zu zwei Prozent des Umsatzes betragen.“
Franke rät Unternehmern, so schnell wie möglich die Weichen für die Umsetzung des geplanten Lieferkettengesetzes zu stellen.