
Seit dem 28. Juni 2025 soll das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dazu beitragen, digitale Services für alle Menschen zugänglicher und inklusiver zu gestalten. Dennoch weisen viele Webangebote weiterhin strukturelle Mängel auf und zahlreiche Unternehmen sind unzureichend vorbereitet. Wir zeigen, warum „Accessibility“ nicht nur lästige Pflicht, sondern vielmehr ein strategischer Erfolgsfaktor ist – und wie Unternehmen gezielt starten können.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Es gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich bereitstellen. Barrierefreiheit (engl.: Accessibility) umfasst dabei sowohl technische Anforderungen (z.B. semantisch korrektes HTML, Navigierbarkeit über die Tastatur) als auch gestalterische Prinzipien (u.a. ausreichende Farbkontraste, sichtbare Fokusindikatoren, klare Nutzerführung).
Zwar ist die gesetzliche Pflicht inzwischen in Kraft, doch in vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit:
Was bedeutet das konkret für Webshops, Bewerberportale oder Banking-Apps? Was verlangt der Gesetzgeber im Detail – und was wäre darüber hinaus notwendig, um echte digitale Teilhabe zu ermöglichen?
Eine Untersuchung von Aktion Mensch* zeigt: Nur rund ein Drittel der meistbesuchten deutschen Websites sind barrierefrei. Dabei ist die Zielgruppe groß: 7,8 Millionen Menschen mit Behinderung leben in Deutschland – viele davon nutzen digitale Angebote regelmäßig und sind auf sie angewiesen. (*Quelle: Aktion Mensch)
In der Praxis stoßen Nutzer:innen jedoch immer noch zu oft auf grundlegende Hürden wie fehlende Alternativtexte oder eine unzureichende Fokusführung. Häufig gibt es zudem keine Möglichkeit, Websites per Tastatur zu bedienen. Dabei ließen sich viele dieser Mängel mit automatisierten Tools wie AXEdev, WAVE oder Lighthouse identifizieren und beheben.
Dennoch besitzen die wenigsten Unternehmen eine Strategie für digitale Barrierefreiheit. In unseren Beratungsgesprächen zeigt sich immer wieder: Es fehlt nicht an technischem Know-how, sondern an strukturellen Voraussetzungen – vor allem an klaren Zuständigkeiten, etablierten Prozessen und dem nötigen Bewusstsein für das Thema und seine wirtschaftliche Bedeutung.
Ziel:
Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht, um digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind
Gültig:
seit 28. Juni 2025
Beispiele:
Websites, Apps, E-Books, Automaten, Online-Banking, Ticketportale
Betroffene:
Unternehmen mit digitalen Produkten und Services im B2C-Bereich
Ausnahmen:
Kleinstunternehmen (< zehn Mitarbeitende; < zwei Mio. Euro Umsatz)
Barrierefreiheit ist weit mehr als die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Richtig umgesetzt führt sie zu langfristiger digitaler Qualität und nachhaltiger Kundenbindung. Ein barrierefreier Webauftritt reduziert technische Schulden, da ein sauberer, semantisch strukturierter HTML-Code weniger fehleranfällig ist und besser gewartet werden kann. Eine intuitivere Nutzerführung senkt den Supportaufwand und verbessert insgesamt die User Experience – für alle Nutzergruppen. Auch im Marktauftritt zahlt sich digitale Inklusion aus: Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, zeigen Verantwortung, fördern Teilhabe und positionieren sich als zukunftsfähige und vertrauenswürdige Marke. Nicht zuletzt bringt ein barrierefreies Design klare Vorteile in der Suchmaschinenoptimierung, da strukturierte Inhalte besser indexiert werden. All diese Aspekte machen Accessibility zu einem echten Wettbewerbsvorteil – heute und in Zukunft.
Cassini Consulting begleitet Handels- und Industrieunternehmen, Banken und Versicherungen dabei, digitale Barrierefreiheit nachhaltig und nutzerzentriert zu verankern. Denn wir denken Accessibility nicht als abschließende Prüfung, sondern als Prinzip im gesamten Produktlebenszyklus.
Unsere Leistungen:
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt mit planbarem Enddatum, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der fest in die digitale Strategie eines Unternehmens integriert werden sollte. Wer Accessibility frühzeitig und ganzheitlich mitdenkt, schafft nicht nur gesetzliche Sicherheit, sondern erhöht die digitale Reife und Zukunftsfähigkeit der eigenen Organisation. Wir begleiten Unternehmen dabei, Barrierefreiheit nicht als Hürde zu sehen, sondern als Gestaltungsprinzip – verankert in Produktentwicklung, UX-Design und IT-Architektur.
Sie möchten wissen, wo Ihr Unternehmen aktuell steht? Dann starten Sie mit unserem Accessibilty Quick-Check. Kompakt, konkret und individuell auf Ihre Systeme zugeschnitten.
