
Es ist nicht lange her, dass CDU-Chef Armin Laschet sich in einem Interview mit der Welt am Sonntag für die Einrichtung eines Bundesdigitalministeriums ausgesprochen hat. Ein zwangsläufig sehr mächtiges und schlagkräftiges Ministerium fordert Laschet. Zum wiederholten Male spricht sich ein Spitzenpolitiker für ein Digitalministerium auf Bundesebene aus. Gut sechs Monate vor der anstehenden Bundestagswahl erhalten diese Forderungen jedoch eine besondere Relevanz. Denn nur zu Beginn von Koalitionsverhandlungen kann sichergestellt werden, dass unabhängig von der späteren parteilichen und personellen Besetzung des Ressorts nach den fachlichen Notwendigkeiten der Digitalpolitik entschieden wird.
Bundesländer wie Hessen und NRW, welches Laschet derzeit noch als Ministerpräsident regiert, werden oft als Vorbilder für die institutionelle Organisation und das gute Vorankommen bei der Digitalisierung gesehen. Beide Bundesländer begleitet Cassini schon lange beratend auf dem Weg zur digitalen Exzellenz und erhält somit tiefe Einblicke in die tatsächlichen Vorteile einer dezidierten Digitalisierungs-Governance.
Inwiefern funktioniert das Einrichten eines Digitalministerium also wirklich als strategische Maßnahme, um Digitalisierung effektiv voranzubringen?
Und wäre eine solche Maßnahme auch auf Bundesebene umsetzbar und erfolgreich?
Ohne Zweifel ist Digitalisierung Querschnittsthema - sie tangiert alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die die Verwaltung in ihren fachlichen Ressorts regulatorisch organisiert. Auf die querschnittliche Natur von Digitalisierung wurde stets verwiesen, um eine Entscheidung gegen ein Digitalministerium zu rechtfertigen und anzuordnen, dass auf Bundesebene alle Ressorts die Digitalisierungsaufgabe wahrzunehmen haben. Rückblickend auf die Legislaturperiode lässt sich konstatieren, dass sich die Realität unzufriedenstellend gestaltet: Die notwendige Kooperation der Ministerien scheitert an unklaren Zuständigkeiten und Kompetenzen. Neben der Ressortverantwortlichkeit gibt es nämlich auch noch eine Digitalstaatsministerin (Dorothee Bär, CSU), einen Bundes-CIO (Dr. Markus Richter) sowie eine Abteilung für Digitalpolitik im Kanzleramt, ein Digitalkabinett und einen Digitalrat, um die Regierung zu beraten. Bei dem geballten Institutionsaufkommen ist es kein Wunder, dass interne Koordinierung, Sitzungen, Konferenzen, Gremien und Konkurrenz um Posten das Tagesgeschäft dominieren. Wegen der oft langen und bürokratischen Abstimmungsschleifen fehlt es an politischem Nachdruck für Innovation und Entwicklung. Fehlende programmatische Statements der Bundesregierung für die Relevanz der Digitalisierung schränken die Ressourcenallokation ein. Letztlich lässt die Abwesenheit eines einheitlichen Verständnisses von Digitalisierung und einer übergreifenden Digitalisierungsstrategie Deutschland im internationalen Vergleich zurückfallen.
Forderungen werden lauter, die Bedeutung digitalpolitischer Themen konsequenter in politischen Strukturen widerzuspiegeln. Wissen soll gebündelt werden. Akteure sollen vernetzt werden. Entscheidungsfähigkeit muss gesteigert und Innovation stimuliert werden.
Die noch amtierende Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag ambitionierte Ziele für die Digitalisierung gesetzt. Unter anderem sollte ein digitales Portal für Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen basierend auf der Blockchain-Technologie zur zentralen Abwicklung von Verwaltungsarbeiten geschaffen werden (hierzu wurde 2018 das Onlinezugangsgesetz verabschiedet, dessen Umsetzungsrealität den ursprünglichen Plan in puncto Kosten und Zeit weit hinter sich zurücklässt). Es sollte eine umfassende Blockchain-Strategie und Regelung des Handels mit Kryptowährungen entwickelt werden. Weiterhin wurde geplant, bestehende Technologien, anwendungsnahe Forschung und die Förderung digitaler Spitzentechnologien auszubauen. Papiergebundene Schriftstücke im Gesundheitswesen sollten abgeschafft und die digitale Rezeptvergabe zur Normalität gemacht werden. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Cyberabwehr sollte ausgebaut, verbessert und strukturell neu geordnet werden. Es sollte eine E-Privacy-Verordnung geschaffen werden, die Innovation und Sicherheit zugleich ermöglicht.
Wir möchten in diesem Artikel nicht Bilanz ziehen über das Gelingen dieser ambitionierten Vorhaben. Vielmehr wollen wir darauf aufmerksam machen, dass die Realität der letzten Jahre gezeigt hat, dass das Vorhaben der Digitalisierung mit einem Zielkonflikt zwischen Fach- und Kontextspezifität (Querschnittlichkeit) und Umsetzungseffizienz (Zentralisierung) einhergeht. Die genannten Ziele betreffen nahezu alle Ressorts und Politikfelder und erfordern das kontextspezifische Fachwissen, das nur fachspezifische Ministerien und Behörden gewährleisten können. Gleichzeitig sind die Ziele so ambitioniert, dass sie die umfangreichen Ressourcen und Umsetzungseffizienz erfordern, die nur organisatorische Zentralisierung bietet.
Die besondere Herausforderung für jede Regierung ist es, den sprichwörtlichen Wald und seine Bäume gleichzeitig zu sehen. Das bedeutet, dass jede Frage vor ihrem speziellen fachlichen Hintergrund entschieden werden muss, man aber querschnittliche und parallel laufende Projekte und Initiativen in koordinierten Einklang miteinander bringen muss.
Zentralisierte Verantwortung in einem Digitalisierungsministerium bringt dafür zweifelsohne Vorteile mit sich
Dennoch dürfen wir auch die Nachteile nicht außer Acht lassen:
Womit lässt uns diese Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen der Einrichtung eines Digitalministeriums nun zurück?
Klar ist, wir brauchen neue strategische Maßnahmen, um Digitalisierung effektiver voranzubringen. Wir brauchen Lösungen durch Integration, durch Organisation mit dezidierten Zielen, durch Kooperation und durch Verfahren. Aus unserer Sicht kann ein Digitalministerium diese Lösungen nur herbeiführen, wenn klare Leistungsanforderungen an eine solche Organisation definiert sind.
Wir empfehlen den Aufbau eines Digitalministeriums mit sehr schlanken Strukturen, das im Wesentlichen drei Aufgaben wahrnimmt:
Auch wenn ein Digitalministerium auf Bundesebene geschaffen wird, tragen alle anderen Ressorts weiterhin eine Verantwortung für den digitalen Wandel in Deutschland. Ein Digitalministerium kann seine Schlagkraft aufgrund der querschnittlichen Natur dieser Aufgabe erst richtig entfalten, wenn der Informationsfluss und die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts einwandfrei funktioniert. Ein Stück weit sollten Bundesminister:innen aller Ressorts auch Digitalminister:innen sein und in dieser Verantwortung regelmäßig mit ihren Amtskollegen zusammentreten. Auch der Austausch zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft sollte dauerhaft institutionalisiert werden. Digitalstrategien sollten in diesen Gremien gemeinsam beschlossen und jährliche Umsetzungsagenden dafür verabredet werden.
Zusammenfassend empfehlen wir für die effektive Umsetzung der Digitalisierung, die Eigenverantwortung jedes Ressorts für digitale Themen mit der effektiven Koordination und dem übergreifenden Agenda-Setting eines schlanken Digitalministeriums zu kombinieren. Ein einzelnes Ministerium könnte demgegenüber vermutlich immer nur einen Teil der Themen und Interessen abdecken und würde sich an der Vernetzung aller Akteure ständig aufreiben.