There is a crack in everything …

Die Barrieren der IT Barrierefreiheit

Haben Sie sich schon mal über Ihren Saugroboter geärgert, der die berüchtigte Teppichbarriere nicht überwinden kann? Oder über Siri und Alexa, die Ihre Fragen falsch verstanden haben? Und wie ist es mit der nicht-funktionierenden Bilderkennung zum Entsperren des Portemonnaies an Ihrem Smartphone an der Supermarktkasse? Oder mit dem plötzlich unempfindlich gewordenen Touchscreen bei minus 10 Grad Celsius? „There is a crack in everything, that’s how the light gets in,“ sang mal Leonard Coen.

Die Welt ist voller Brüche

Informationstechnologien helfen uns, diese Brüche zu überwinden – auch darin besteht die Treibkraft von digitalen Innovationen. Sie erleichtern unser Leben, vereinfachen unsere Arbeit und machen immer wieder Neues möglich. Und zugleich bringen sie neue Brüche hervor. Warum eigentlich?

Für manche Menschen ist die Welt brüchiger als für andere. Blindheit, motorische Einschränkung, aber auch temporäre Konzentrationsschwäche wegen Fieber oder altersbedingte Sehschwäche sind nur einige Beispiele. Für rund 10 % der Menschen ist IT Barrierefreiheit unabdingbar, um überhaupt am digitalen Leben teilzuhaben, während ungefähr 30 % der Menschen auf eine Unterstützung in der digitalen Welt angewiesen sind. Das sind in einer Welt, in der die digitale Teilhabe zur Voraussetzung der gesellschaftlichen Teilhabe wird, viele.
Trotz des gefeierten technischen Fortschritts der vergangenen Dekaden, der es uns eigentlich ermöglichen sollte, die Welt möglichst barrierearm zu gestalten, bleibt eine vollständige Barrierefreiheit auch im 21. Jahrhundert ein ungelöstes Problem. Dass die uns zur Verfügung stehenden technischen Mittel, Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu überwinden, nicht ausgeschöpft werden, liegt weder an den Behinderungen der Menschen noch an der Technik selbst.

Im Nachfolgenden möchten wir kurz auf die vier häufigsten Barrieren eingehen, die uns bei den Projekten zur Umsetzung der IT Barrierefreiheit begegnet sind.

1. Mangelndes Bewusstsein

Die Barrierefreiheit ist noch immer ein medial präsentes Thema, was zeigt, dass sie noch nicht zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Doch auch im 21. Jahrhundert ist eine vollumfängliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen noch nicht gelungen, obwohl die technischen Möglichkeiten deutlich besser geworden sind.

Streamingdienste bieten Untertitel und zum Teil Audiodeskription für Filme und Serien an, nahezu jedes Buch wird auch als Hörbuch angeboten und die ARD als öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm bietet laut eigenen Angaben 54 % des Hauptabendprogramms mit Audiodeskription an. Die offensichtliche Frage, die sich hierbei stellt, lautet: „Warum nicht 100 %?“ Warum werden uns 54 % als Erfolg verkauft?

Die technischen Möglichkeiten sind vorhanden, aber es scheint an Motivation zu mangeln, diese vollumfänglich umzusetzen.

Neben dem Fortschritt in der Umsetzung der Barrierefreiheit gibt es allerdings auch komplett gegensätzliche Entwicklungen, die auf nicht betroffene Personen gar normal und vielleicht sogar innovativ wirken. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die App Clubhouse. Diese wurde als neues soziales Medium zelebriert, konnte schnell viele Menschen akquirieren und wurde ohne zu hinterfragen von der Masse als Innovationsprodukt genutzt. Die App war aber in höchstem Maße exklusiv, da sie ein iPhone voraussetzt, eine Einladung zur Plattform benötigt und nicht barrierefrei ist. Somit werden gehörlosen Menschen Informationen vorenthalten. Eine grundsätzlich konträre Bewegung zur digitalen Teilhabe.

Es ist die Unbetroffenheit, die uns vergessen lässt, dass einigen Menschen die digitale Teilhabe so aktiv verwehrt bleibt. Gegen mangelndes Bewusstsein hilft am besten eine Sensibilisierung. Diese muss nicht unbedingt Form einer öffentlichen Zwangsmaßnahme haben. Auch kleinere Selbstexperimente können lehrreich und zugleich spannend sein. Waren Sie schon mal in einem Dunkelrestaurant? Oder versuchen Sie mal einen Tag lang Ihren Laptop nur mit der Tastatur, ganz ohne Touchpad, Maus und Touchscreen zu bedienen. Ja es geht, auch wenn es anfangs etwas mühsam ist. Aber am Ende des Tages werden Sie garantiert viele neue Tastaturkürzel gelernt haben! Schon weil man dadurch eigene Perspektive auf die Welt hinterfragen und besser verstehen kann, ist die (zumindest zeitlich begrenzte) Erfahrung einer Behinderung tatsächlich auch eine Bereicherung.

2. Zeitmangel & Entwicklungstempo

Alle, die schon mal Start-up-Atmosphäre erlebt haben, wissen, dass Zeit die teuerste Ressource ist. Häufig ist das Problem nicht etwa den Backlog mit den zu implementierenden Features einer IT-Anwendung zu füllen, sondern eher umgekehrt, zu entscheiden, welche Features zurückgestellt werden müssen und erst zum späteren Zeitpunkt implementiert werden können. Der enorme Druck auf die Verkürzung des „Time to Market“ sorgt nicht selten dafür, dass Barrierefreiheit als eine Anforderung unter vielen oder als eine „nicht funktionale Anforderung“ in der Priorität abgestuft wird. Hauptsache das MVP (Minimum Viable Product) steht. Doch je später die Implementierung der IT-Barrierefreiheit angegangen wird, desto aufwendiger wird es. Das wiederum führt häufig dazu, dass Barrierefreiheit weiter aufgeschoben und später nur noch als Kompromiss umgesetzt wird.

Spätestens seit dem Aufkommen von Design Thinking in den 90ern steht der Mensch im Mittelpunkt der Gestaltung von IT-Anwendungen. Auch ein äußerst effizient programmiertes System, wird von den Nutzenden nicht angenommen, wenn es nur umständlich zu bedienen ist. Daher steht UX in der Regel sehr hoch auf der Prioritätenliste jeder IT-Anwendung, die sich an breite Nutzerschaft richtet. Wird die Barrierefreiheit als integraler Bestandteil der Usability betrachtet, kann sie von Anfang an im Auge behalten werden. Hier sind insbesondere die UX-Designerinnen und -Designer gefragt, sich ihrer Verantwortung gegenüber Product Ownern bewusst zu werden.

Die Geschwindigkeit des technischen Fortschritts selbst stellt aber auch eine nicht zu unterschätzende Barriere für die IT Barrierefreiheit. Mit jeder großen Neuerung, aber auch mit jedem kleinsten Update verschiebt sich ein Stückchen die Realität der IT-Anwendungen, so dass in dem – immer noch durch Moore’s Law beherrschten – Zyklus von zwei Jahren de facto eine neue Welt entsteht. Diese „neue Welt“ kann auch die weitsichtigste Standardisierung der IT Barrierefreiheit nicht vorhersehen. So betrachtet, läuft die Barrierefreiheit immer dem technischen Fortschritt hinterher.

Das muss aber nicht so sein. Denn auch hier kann bzw. muss dagegen gesteuert werden. Die beste Lösung eines Problems ist, es gar nicht erst entstehen zu lassen. Das zeigt auch die wachsende strategische Bedeutung des „Design for all“-Ansatzes in der Politik und im Top-Management. Barrierefreiheit im Sinne der Inklusion und Diversität mitzudenken und Voraussetzungen zu ihrer Umsetzung zu schaffen, muss zu den Führungsaufgaben gehören.

3. „Es lohnt sich nicht.“

Während die öffentliche Hand zur Umsetzung der Barrierefreiheit gesetzlich verpflichtet ist, bleibt es in der Privatwirtschaft, zumindest bis European Accessibility Act im Sommer 2025 greift, eine Frage der Ethik und, was nicht zu unterschätzen ist, einer wirtschaftlichen Abwägung.

Dies trifft vor allem auf E-Commerce zu. Es gibt wohl keine Online-Händler, die sich heutzutage explizit gegen die IT Barrierefreiheit entscheiden würden. Ist diese aber als Option mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden, kommt sehr schnell ROI ins Spiel. Der Hinweis auf die alleinige Möglichkeit, 10-20 % mehr Kundinnen und Kunden zu erreichen, überzeugt nicht ganz, denn aus der Sicht des Vertriebs ist die Erreichbarkeit immer noch recht weit vom tatsächlichen Umsatz entfernt. Wenn man eine stärkere Differenzierung der Online-Shops nach Produktkategorien (etwa „bunte Sneakers“), und nicht selten relativ klar umrissene Kundengruppen (z. B. „Gravel-Biker“) bedenkt, wird es tatsächlich noch schwieriger, überzeugende Argumente für IT Barrierefreiheit zu formulieren.

Während die größten Online-Händler in Deutschland ohne Frage über genug eigene Ressourcen verfügen, um IT Barrierefreiheit systematisch umzusetzen – um in die Top 100 zu kommen, musste man in Deutschland 2020 immerhin mehr als 70 Millionen Euro Jahresumsatz machen –, sieht es bei der absoluten Mehrheit von kleineren und häufig spezialisierten Online-Shops mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von ca. 40 Tausend Euro ganz anders aus. Diese sind auf die Systemanbieter für E-Commerce-Lösungen angewiesen, weil ihnen das Wissen und die entsprechenden Ressourcen fehlen.

Ein Lösungsansatz hierbei wäre, alle größeren E-Commerce Plattformen, die Onlineshops als Produkt oder als Service anbieten (ob Squarespace, Shopify, Woocommerce oder Wix) zur IT Barrierefreiheit zu verpflichten. Die ohnehin halbautomatisch generierten Frontend- und Backend-Vorlagen müssten out-of-the-box barrierefrei sein und auch systematisch die Erstellung und Überprüfung von barrierefreien Webseiten unterstützen.

4. Barrierefreiheit ist zu komplex

Tatsächlich ist die Frage, was IT Barrierefreiheit genau bedeutet, nicht mit einem Satz zu beantworten. Es ist aber auch keine Raketenwissenschaft. Neben der Möglichkeit, IT Barrierefreiheit maßgeschneidert an eine individuelle Behinderung auszurichten, gibt es einige wenige wichtige Regelwerke, die die Umsetzung der IT Barrierefreiheit in Deutschland bzw. in Europa maßgeblich prägen. Vier sollte man auf jeden Fall kennen: BGG, BITV 2.0, EN 301549 und WCAG. Während für die öffentliche Verwaltung insbesonder BGG und BITV2.0 von Bedeutung sind, sind EN 301549 und WCAG 2.1 auch für die Privatwirtschaft relevant.

Maßgeblich für die Barrierefreiheit in der deutschen Verwaltung ist das Behindertengleichstellungsgesetzt (BGG), welches um die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ergänzt wird. Das BGG definiert Barrierefreiheit wie folgt: „Barrierefrei sind […] Systeme der Informationsverarbeitung, […] wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“ Ziel der BITV 2.0 ist, u.a. die Anforderungen an IKT für die öffentlichen Stellen zu präzisieren.

Die Europäische Norm EN 301549 „Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen“ ist die umfangreichste Sammlung von Anforderungen im Bezug auf die IT-Barrierefreiheit. Diese verweist in vielen Punkten auf die aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 des W3C Konsortiums, die wohl wichtigste Richtlinie zur Barrierefreiheit im Web.

Diese Werke sind leider aufgrund ihrer unterschiedlichen Entstehungsgeschichten und Regelungsansätze nicht perfekt aufeinander abgestimmt. Sie sind nicht widersprüchlich, aber bis auf WCAG sind sie auch nicht unmittelbar in Form eines Handbuchs bei der Softwareentwicklung verwenden.
Perspektivisch kommt man an der Entwicklung eines praxisnahen Standardanforderungskatalogs oder eines einheitlichen Testvorgehens wohl nicht vorbei. Aber bevor Sie sich in die Lektüre dieser Dokumente vertiefen, vielleicht probieren Sie einfach eines der vielen bereits existierenden Überprüfungs-Tools aus!

Zusammenfassung

Für Unbetroffene sind Unterstützungen, auf die Betroffene angewiesen sind, oft unsichtbar. Eine vollkommene Betrachtung von Barrierefreiheitskomponenten bei der Entwicklung neuer Technologien kostet Zeit. Eine wirtschaftliche Betrachtung ist herausfordernd. Und die umfassende Kenntnis von konkreten Anforderungen nicht immer gegeben. Trotzdem lohnt sich Barrierefreiheit.

Denn von Barrierefreiheit profitieren alle! Die am Gebäudeeingang angebrachte Rampe dient nicht nur Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern, sondern auch Eltern mit Kinderwagen, Wartungspersonal mit Werkzeugwagen und Kantinenpersonal. Untertitel bei Filmen und Serien unterstützen nicht nur Gehörlose und gehörbeeinträchtigte Menschen, sondern unterstützen auch beim Lernen von Fremdsprachen und ermöglichen das lautlose Schauen von Videos im Ruhebereich der Bahn. Die Einhandbedienung von Programmen hilft nicht nur motorisch eingeschränkten Menschen, sondern auch allen Müttern und Vätern, die gerade ein Baby auf dem Arm beruhigen, während sie im Homeoffice noch schnell ein Dokument mit Strg+S abspeichern.

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Artikel von:
Martin Sandner, Cassini Consulting
Martin Sandner
Consultant
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