Definiert wird digitale Souveränität als „die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können“. Zielbild dahinter ist die technologische Unabhängigkeit Deutschlands und Europas, die Diversifikation des Software-Stacks und die Reduktion der Abhängigkeiten von einzelnen Unternehmen. Die Schmerzpunkte, die aus bestehenden Abhängigkeiten resultieren, sind vielfältig: Eingeschränkte Informationssicherheit, mangelnde Gewährleistung datenschutzrechtlicher Vorgaben, aber auch die Einflussnahme auf die Ausgestaltung von Software, damit einhergehende fremdgesteuerte Innovation und begrenzter Wettbewerb stehen im Fokus der Diskussion.
Innerhalb der öffentlichen Verwaltung in Deutschland hat das Thema Digitale Souveränität vor allem in den letzten eineinhalb Jahren erheblich an Popularität gewonnen. So setzten sich Bund, Länder und Kommunen im Frühjahr 2020 zum Ziel, die Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung gemeinsam zu stärken. Die Basis dafür bildet ein gemeinschaftlich erarbeiteter Handlungsrahmen, dessen Leitplanken die strategische Analyse von Abhängigkeiten und vergleichbaren Vorhaben, der Austausch mit Fachexperten und die gemeinsame Lösungskonzeption darstellen. Entscheidungen hinsichtlich des Einsatzes erarbeiteter Lösungen sollen in individueller Verantwortung der jeweiligen Verwaltungsebene getroffen werden. Die Zusammenarbeit auf allen Ebenen wird als elementar für das Vorhaben betrachtet.
Seitdem wächst die Aufmerksamkeit für das Thema stetig. Die Sicherung Digitaler Souveränität Deutschlands und Europas wird in Staatssekretär Richters 9-Punkte-Plan für ein Digitales Deutschland geführt. Der BITKOM identifiziert Digitale Souveränität als eines von vier zentralen Handlungsfeldern für die nächste Legislaturperiode, die digitale Dekade Deutschlands. Die Arbeitsgruppe Cloud Computing und Digitale Souveränität des IT-Planungsrats bildet Unterarbeitsgruppen und stellt einen Meilensteinplan für die nächsten Schritte zur Erarbeitung von Strategien und Maßnahmen vor. Auch auf Länderebene häufen sich die Initiativen. Zum Beispiel beabsichtigt die Landesregierung Schleswig-Holstein seine Software-Infrastruktur bis 2025 weitestgehend auf Open-Source-Lösungen umzustellen, Nordrhein-Westfalen plant den Aufbau einer zentralen Austauschplattform für Open-Source-Anwendungen, um die Voraussetzungen für den Einsatz im öffentlichen Sektor zu verbessern.