
Wirft man einen Blick auf die Verwaltungsgazetten des Landes, so ist der Befund eindeutig: die Themen OZG-Umsetzung, IT-Konsolidierung Bund, Arbeit 4.0 und Digitale Souveränität bestimmen die öffentliche Diskussion über die Verwaltung der Zukunft. Dagegen wirkt der Begriff E-Government beinahe aus der Zeit gefallen. Und das obwohl die E-Government-Themen die grundlegende Voraussetzung für alle genannten Vorhaben der Verwaltungsmodernisierung darstellen. Hinzu kommt: in den letzten zehn Jahren ist im deutschen E-Government viel geschehen. Nicht nur der Bund verfügt über ein E-Government-Gesetz, sondern auch nahezu alle Bundesländer. Heißt das, dass durch das E-Government das Fundament für die Verwaltungsdigitalisierung erfolgreich geschaffen wurde und man nun zu den neuen Ufern mit den Namen OZG oder digitale Souveränität aufbrechen kann? Die Analyse des Umsetzungsstandes ergibt ein ambivalentes Bild.
Um zu verstehen, was E-Government in Deutschland bedeutet, lohnt sich der Blick in die E-Government-Gesetze auf Bundes- und Länderebene. Diese unterscheiden sich zwar jeweils in ihrer Ausgestaltung, aber einige Themen tauchen immer wieder auf:
Beschäftigt man sich intensiver mit E-Government, ist es zudem fast unmöglich, das Thema Standardisierung zu umschiffen. Fachliche und technische Standards schaffen die Voraussetzung für einheitliche und effiziente Prozesse in der Verwaltung. Dem zu Grunde liegt das Prinzip der Wiederverwendung von Komponenten und Methoden. Dabei handelt es sich nicht um eine gesetzliche Vorgabe. Dennoch ist der Druck zum flächendeckenden Einsatz von Standards hoch. Der XÖV-Ansatz bietet beispielsweise ein Rahmenwerk für systematische elektronische Datenübertragung in der Verwaltung. Setzt eine Verwaltung nicht auf Standards, läuft sie Gefahr, dass Handlungs- und Investitionsbedarfe immer größer werden.
Aktuelle Studien zum E-Government attestieren weiterhin einen mäßigen Umsetzungsstand der gesetzlich formulierten Ziele. Zwar hat die Gesetzgebung hier einen Prozess ins Rollen gebracht, dieser gestaltet sich bislang jedoch zäh. Als Hinderungsgründe für ein besseres Zwischenfazit wird - auch durch die Bundesregierung selber - auf fehlendes Budget, den geringen Anteil an zentral entwickelten Lösungen und die ausbaufähige Digitalisierungskompetenz in der öffentlichen Verwaltung hingewiesen.
Ein großer Anteil an Verwaltungsverfahren ist immer noch durch Medienbrüche gekennzeichnet. Auch das Angebot an nutzerfreundlichen und ebenenübergreifenden Verwaltungsdienstleistungen ist überschaubar. Und selbst fundamentale Vorhaben wie die Bereitstellung von Basisdiensten hinken weiterhin hinterher. Erst gut die Hälfte aller Kommunalverwaltungen haben mehr als drei Basisdienste eingeführt. Damit sind insbesondere die Kommunen weit von wirkungsvollem E-Government entfernt. Das ist umso tragischer, da die laufende OZG-Umsetzung hier die Dynamik verstärkt und die Kommunalverwaltungen aufgrund ihrer vielfachen Bürgerschnittstellen vor großen Herausforderungen stehen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen fehlt es an Nachdruck.
E-Government schafft die Grundlagen für die erfolgreiche Digitalisierung und Service-Orientierung von Staat und Verwaltung. Daher sollte die Umsetzung ernst genommen werden. Zudem sollte sie nicht als bloße Pflicht, sondern als Ausgangspunkt für einen umfassenden Transformationsprozess verstanden werden. In diesem Lichte lassen sich folgende Handlungsfelder ableiten:
Nur mit einem stark ausgebauten E-Government kann man der Entwicklungsdynamik bei der Verwaltungsdigitalisierung mit Stärke begegnen. In diesem Zuge wird die Schnittstelle zu den Bürgerinnen und Bürgern immer wichtiger. Daher betrachten wir in unserem letzten Artikel dieser Serie die OZG-Umsetzung.