Die IT-Konsolidierung Bund vermeldet bereits wichtige Erfolge. In der Betriebs- und Dienstekonsolidierung sowie Beschaffungsbündelung wurden viele Aktivitäten erfolgreich durchgeführt oder zumindest angestoßen. Nennenswert sind beispielsweise die Zusammenführung der drei Dienstleistungszentren des BMVI, BMI und BMF in das ITZBund Anfang 2016, die Besetzung von 65,7 Prozent der Planstellen in der Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB), die Billigung der belastbaren Neuplanung der Betriebskonsolidierung Ende 2020 sowie die Konsolidierung von 18 der 46 Dienste in der Dienstekonsolidierung bis heute.
Dennoch dauern die Veränderungen in vielen Fällen länger als geplant und erfordern mehr finanzielle Mittel als vorgesehen. Dabei können die Verzögerungen bei der Erreichung von Meilensteinen maßgeblich auf die schwierige Konsolidierung historisch gewachsener, heterogener Strukturen zurückgeführt werden. Ebenso zeigen sich Herausforderungen bei der Rekrutierung von IT-Fachkräften und der Umsetzung von IT- und Datensicherheitsstandards. Es wird immer transparenter, dass die IT-Systeme der öffentlichen Verwaltung noch unter dem Investitionsstau vergangener Jahre leiden. Wahrscheinlich wurde die Komplexität der IT-Konsolidierung in der öffentlichen Verwaltung zunächst unterschätzt. Gleichzeitig ist den Entscheidungsträgern aber bewusst, dass die IT-Konsolidierung als Grundlage der digitalen Transformation im öffentlichen Sektor weiter zu priorisieren ist.
Um auf die genannten Herausforderungen einzugehen und der IT-Konsolidierung Bund eine neue Dynamik zu verleihen, wurde das Großprojekt im Jahr 2020 neu ausgerichtet. Es wurde ein einheitliches und übergreifendes Controlling im Bundeskanzleramt eingerichtet, welches die Erfolgs- und Kostenkontrolle vereinfacht. Das BMI ist seit 2020 für die Umsetzung der IT-Maßnahmen unter der Dienstekonsolidierung zuständig, das BMF analog für die Betriebskonsolidierung. Die neue Rollenverteilung sorgt für ein höheres Zuständigkeitsbewusstsein und eine bessere Übersicht der verantwortlichen Akteure. Das ITZBund ist alleiniger Generalunternehmer für die IT-Konsolidierung der unmittelbaren Bundesverwaltung und wurde in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Anfang 2021 überführt. Dies ermöglicht den involvierten Ressorts Steuerungsmöglichkeiten in einem gemeinsamen Aufsichtsorgan. Bis 2028 sollen die vier Handlungsstränge abgeschlossen werden.