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Standpunkt

Abhängig, um unabhängig zu werden: Zehn Thesen zur digitalen Souveränität  

Text: Onnen Godow, Felix Bockemühl, Thorsten Kumpf, Matthias Fix, Sabine Freter, Franziska Giesen

Wir müssen abhängig werden, um unabhängig zu werden. Ein Satz, der zunächst nach Widerspruch klingt und genau deshalb zum Kern der Debatte um digitale Souveränität führt. Kaum ein Begriff wird in Verwaltung, Politik und Wirtschaft derzeit so häufig verwendet und zugleich so unterschiedlich verstanden. Für die einen ist digitale Souveränität gleichbedeutend mit dem Rückzug aus proprietären Systemen und dem konsequenten Umstieg auf Open Source. Für andere ist sie vor allem eine Frage von Architektur, Kompetenz und Governance, die damit weitgehend unabhängig davon beantwortet werden kann, welcher Anbieter konkret zum Einsatz kommt. Und wieder andere warnen davor, den Begriff auf eine reine Beschaffungsfrage zu verengen, weil Souveränität letztlich auch bei den Menschen beginnt, die Technologie verstehen, nutzen und mitgestalten müssen. 

Diese Vielstimmigkeit ist kein Zufall. Sie spiegelt eine Debatte, die sich in den vergangenen Jahren von einer technischen Detailfrage zu einer strategischen Leitfrage staatlicher Handlungsfähigkeit entwickelt hat. Die unterschiedlichen Perspektiven aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft zeigen: Digitale Souveränität ist kein eindimensionales Konzept, sondern ein Spannungsfeld aus Kontrolle und Geschwindigkeit, aus Wahlfreiheit und Verantwortung, aus technischer Machbarkeit und politischem Willen. 

Genau an diesem Punkt setzen die folgenden zehn Thesen an. Sie wollen die unterschiedlichen Perspektiven in einem Orientierungsrahmen zusammenführen. Sie sollen greifbar machen, worauf es ankommt, wenn aus strategischem Anspruch konkrete Handlungsfähigkeit werden soll: Gestaltungsspielraum statt Autarkie, Transparenz statt blinder Abhängigkeit, Wechselfähigkeit statt Lippenbekenntnis, Resilienz statt Kontrollillusion. 

Wer digitale Souveränität ernst nimmt, muss lernen, mit Abhängigkeiten bewusst und beherrschbar umzugehen, statt sie zu leugnen. Souveränität bedeutet nicht, ohne Abhängigkeiten auszukommen. Sie bedeutet, sie zu kennen, bewusst auszugestalten und bei Bedarf verändern zu können. Genau darin liegt die zentrale Kontroverse, die diese zehn Thesen aufgreifen und für die Praxis nutzbar machen.  

1. Digitale Souveränität schafft Handlungsfähigkeit. 

Digitale Souveränität versetzt Organisationen in die Lage, ihre Aufgaben auch unter veränderten technischen, wirtschaftlichen oder geopolitischen Bedingungen selbstbestimmt zu erfüllen. Sie ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für dauerhafte Weiterentwicklung, Gestaltungs- und Entscheidungsfähigkeit. 

2. Digitale Souveränität bedeutet Wahlfreiheit, nicht Autarkie. 

Digital souverän ist nicht, wer alles selbst entwickelt und betreibt. Vielmehr ist digital souverän, wer bewusst entscheiden kann, welche Leistungen selbst erbracht, gemeinsam entwickelt und/oder am Markt bezogen werden und diese Entscheidung bei Bedarf verändern kann. 

3. Digitale Souveränität kennt ihre Abhängigkeiten. 

Abhängigkeiten gehen nicht grundsätzlich mit negativen Konsequenzen einher. Problematisch werden sie erst, wenn sie unbekannt, einseitig oder nicht beherrschbar sind. Digitale Souveränität beginnt deshalb mit Transparenz und Reflexion über Technologien, Anbieter, Lieferketten, Datenströme und rechtliche sowie geopolitische Einflussmöglichkeiten. 

4. Digitale Souveränität ist offen und modular. 

Offene Standards, dokumentierte Schnittstellen und austauschbare Komponenten schaffen Wettbewerb und verhindern strukturelle Abhängigkeiten. Große monolithische Lösungen mögen kurzfristig bequem sein, langfristig können sie aber die Gestaltungsfreiheit und Anschlussfähigkeit einschränken.*

5. Digitale Souveränität macht den Wechsel möglich. 

Daten, Anwendungen und Betriebsleistungen müssen tatsächlich auf alternative Systeme und Betriebsmodelle übertragbar sein. Ein Exit-Konzept, das nur auf dem Papier existiert, schafft keine Souveränität. Wechselbarkeit muss technisch erprobt, vertraglich abgesichert und wirtschaftlich realistisch sein. Interoperabilität und Portabilität gelten als zentrale Voraussetzungen, um Anbieterabhängigkeiten zu begrenzen.  

6. Digitale Souveränität schützt Daten und Entscheidungen. 

Eine Organisation muss bestimmen können, wer auf ihre Daten zugreift, wo sie verarbeitet werden, welchem Recht sie unterliegen und für welche Zwecke sie genutzt werden. Dazu gehört auch die Kontrolle über Identitäten, Berechtigungen, Verschlüsselung, Schlüssel und KI-Modelle. 

7. Digitale Souveränität braucht eigene Kompetenz, Verantwortung und Akzeptanz. 

Technische Kontrolle kann nicht vollständig ausgelagert werden. Organisationen müssen Architekturen verstehen, Leistungen steuern, Risiken bewerten und Anbieter kontrollieren können. Dafür braucht es eigene fachliche, technische, rechtliche und kaufmännische Fähigkeiten. Gleichzeitig müssen souveräne Lösungen von Mitarbeitenden akzeptiert und als praktikabel wahrgenommen werden. Ohne Kommunikation, Beteiligung und Veränderungsbegleitung bleibt Digitale Souveränität ein technisches Konzept. 

8. Digitale Souveränität ist resilient. 

Wer in Notsituationen handlungsfähig bleiben will, braucht souveräne Systeme: Sie sichern Kontinuität auch bei Angriffen, Ausfällen, Lieferengpässen oder dem Wegfall einzelner Anbieter. Entscheidend dabei sind Diversifizierung, Redundanz, Wiederanlauf, Notbetrieb und beherrschte, abgesicherte Lieferketten. Das europäische Sovereign Cloud Framework betrachtet deshalb neben rechtlichen und technologischen Aspekten ausdrücklich Betrieb, Lieferketten, Sicherheit und Resilienz.** 

9. Digitale Souveränität ist messbar und steuerbar. 

 „Souverän“ darf nicht bloßes Produktversprechen sein. Anforderungen müssen anhand nachvollziehbarer Kriterien bewertet werden: vom Unternehmenssitz und der Rechtsordnung über Datenkontrolle und Betriebsfähigkeit bis zur Austauschbarkeit einzelner Komponenten. Diese transparenten Kriterien bilden die Grundlage, um fundierte Entscheidungen abzuleiten. Die EU-Kommission verwendet dafür ein Rahmenwerk mit definierten Souveränitätsstufen und 48 Einzelkriterien.*** 

10. Digitale Souveränität ist so viel Kontrolle wie nötig und so wenig kritische Abhängigkeit wie möglich. 

Nicht jede Anwendung benötigt den gleichen Grad an Souveränität. Maßgeblich sind Auftrag, Schutzbedarf und Kritikalität. Gute Souveränität ist risikobasiert, verhältnismäßig und konsequent: streng bei kritischen Fähigkeiten, offen für Kooperation und Innovation, wo diese beherrschbar bleiben.  

Diese Thesen zeigen: Digitale Souveränität ist kein Zustand, den man erreicht und dann abhakt. Vielmehr ist sie eine Haltung, die sich in jeder einzelnen Entscheidung neu bewähren muss. Wer das verinnerlicht, verwechselt Souveränität nicht länger mit Unabhängigkeit um jeden Preis, sondern versteht sie als das, was sie sein soll: die Grundlage dafür, auch morgen noch selbstbestimmt handeln zu können.  

* Die deutsch-französische Definition nennt Open Source und modulare Architekturen ausdrücklich als Mittel zur Vermeidung von Lock-in-Effekten. Siehe auch: https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/deutschland-und-frankreich-praesentieren-gemeinsame-definition-von-digitaler-souveraenitaet 
** Siehe auch: https://commission.europa.eu/news-and-media/news/sovereign-cloud-framework-explained-2026-06-01_en) 

*** Siehe auch: https://commission.europa.eu/news-and-media/news/sovereign-cloud-framework-explained-2026-06-01_en), Siehe auch: Übertragbarer Bewertungsrahmen mit Messgrößen (KPIs) 

Onnen Godow, Senior Management Consultant, Cassini Consulting AG
Onnen Godow

Senior Management Consultant, Sovereign Secure IT

Onnen Godow verantwortet bei der Cassini Consulting AG die Geschäftseinheit für sichere und souveräne öffentliche IT und Infrastruktur und gestaltet die Weiterentwicklung des Public-Market-Geschäfts maßgeblich mit.


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felix bockemuehl
Felix Bockemühl

Management Consultant, Sovereign Secure IT

Felix Bockemühl verantwortet im Führungsteam der Cassini Consulting AG Projekte der öffentlichen Verwaltung auf Bundes- und Länderebene zu Fragen der digitalen Souveränität und prozessualen Exzellenz, immer mit Blick auf die Verbindung zwischen Organisation und Technologie.


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