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Artikel von:
Sabine Freter
Sabine Freter
Management Consultant, Sovereign Secure IT
Digitale Verwaltung

Erfolgsfaktor Deutschland-Stack: Anforderungen schärfen, Governance stärken

Der „Deutschland-Stack“ (D-Stack) soll als zentrale technologische Grundlage der Verwaltungsdigitalisierung eine sichere, interoperable und europäisch anschlussfähige Plattform für Bund, Länder und Kommunen schaffen. Auf ihr sollen künftig digitale Verwaltungsleistungen entstehen. Doch damit der D-Stack ein Erfolg wird, braucht es klar definierte Anforderungen und eine föderal eingebundene Governance.

Derzeit ist der konkrete Zuschnitt des D-Stacks noch in der Ausarbeitung. Zwar treibt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) das Vorhaben organisatorisch und politisch voran, doch zentrale Anforderungen, Standards und Steuerungsmechanismen werden noch definiert. Grundlage dafür ist eine im Herbst abgeschlossene Konsultation, aus der bis Ende Januar 2026 eine erste verbindliche Fassung des Tech-Stacks hervorgehen soll. Derzeit läuft eine zweite Konsultationsrunde bis zum 15. Februar 2026.

Die Akzeptanz für die nationale, souveräne Technologie-Plattform ist da: 15 von 16 Ländern bekannten sich auf der Digitalministerkonferenz grundsätzlich zum D-Stack und signalisierten ihre Bereitschaft zur Nutzung – unter der Bedingung, dass der Bund einen verbindlichen Plattformkern vollständig finanziert und zentral vorgibt. Damit zeichnet sich erstmals eine stärkere Zentralisierung gemeinsamer IT-Vorhaben ab. Bayern verweigerte seine Zustimmung und fordert vor einer Verpflichtung klare inhaltliche Festlegungen.

Diese Konstellation macht deutlich: Klar definierte Anforderungen und eine effiziente, föderal eingebundene Governance sind die entscheidenden Stellschrauben für die tragfähige Umsetzung des D-Stacks.

Dieser Beitrag fokussiert sich bewusst auf Anforderungen und Governance des D-Stacks aus einer übergreifenden föderalen Perspektive. Die spezifischen Implikationen und Umsetzungsfragen auf kommunaler Ebene werden in einem gesonderten Beitrag vertieft.

Klare Anforderungen im D-Stack ersetzen unscharfe Kriterien

Voraussetzung für Steuerbarkeit

Ein zentraler Erfolgsfaktor des D-Stacks ist ein professionell aufgesetztes Anforderungsmanagement. Der D-Stack kann nur dann wirksam gesteuert und umgesetzt werden, wenn von Beginn an verständlich und klar definiert ist, welche Anforderungen durch ihn erfüllt sein sollen und nach welchen Kriterien Komponenten bewertet werden.

Eindeutig definierte Bewertungskriterien, ein gemeinsamer Referenzrahmen, abgegrenzte Begriffe und insbesondere messbare Zielgrößen sind die Grundlage für anerkannte und nachvollziehbare Bewertungen technischer Komponenten mit voraussichtlich kontrollierbaren Risiken. Dies ist entscheidend für die Akzeptanz und die Umsetzung des D-Stacks.

Vom Kriterienkatalog zum belastbaren Zielbild

Die Abgrenzung sowie Konkretisierung der Bewertungskriterien, z. B. des Kriteriums der „digitalen Souveränität“, welches bislang rechtliche, datenbezogene und technologische Aspekte bündelt, ist wesentlich für die Schärfung der Auswahl von Komponenten und Standards des D-Stacks. Auf dieser Basis werden Priorisierungen sowie eine konsistente und nachvollziehbare Bewertung ermöglicht. Dadurch können Zielkonflikte, auch im Hinblick auf die weiteren zentralen Kriterien wie Zukunftsfähigkeit, Vertrauenswürdigkeit oder Nachhaltigkeit, eingedämmt oder vermieden werden.

Erste veröffentlichte Elemente wie eine Technologie-Landkarte mit Standards und Komponenten, die eine initiale strategische Orientierung zum D-Stack bieten, liegen vor. Ausgehend vom bekannten Zielbild ermöglichen priorisierte Anforderungen mit bereits adressierten und zu entwickelnden Bestandteilen ein gemeinsames Verständnis für die schrittweise Ausgestaltung des D-Stacks.

Interoperabilität und Offenheit als wichtige Umsetzungsanforderungen

Klare Anforderungen und Standards sind nicht nur für das konzeptionelle Design entscheidend, sondern auch für die spätere Umsetzung. Behörden auf allen Ebenen benötigen verlässliche und praxistaugliche Vorgaben, um ihre bestehenden Systeme anbinden zu können. Interoperabilität sollte daher eine zentrale Anforderung sein: Der D-Stack muss sich nahtlos in die bestehende Verwaltungs-IT von der europäischen bis zur kommunalen Ebene integrieren lassen.

Ebenso wichtig ist die Technologieoffenheit. Standards dürfen weder bestimmte Anbieter noch Architekturen oder Lizenzmodelle implizit bevorzugen. Nur ein offen gestalteter D-Stack mit klaren, konsistenten und messbaren Anforderungen ermöglicht die Austauschbarkeit einzelner Komponenten, echte Wahlfreiheit und ein tragfähiges Ökosystem für innovative Lösungen. Entsprechend betonen insbesondere Länder und Fachverbände die Bedeutung offener Standards und die Relevanz von Open-Source-Software als Grundlage digitaler Souveränität.

Die zentrale Botschaft lautet: Der D-Stack kann nur dann zum stabilen Fundament der Verwaltungsdigitalisierung werden, wenn er auf klar definierten, transparenten und für alle Stakeholder offen dokumentierten Anforderungen beruht.

Governance: Föderal eingebunden und entscheidungsfähig bleiben

Klare Entscheidungsstrukturen als Voraussetzung für Handlungsfähigkeit

Neben klaren Anforderungen ist eine schlagkräftige Governance-Struktur entscheidend für den Erfolg des D-Stacks. Zentrale Fragen sind dabei, wer über Architektur, Standards, Prioritäten und Weiterentwicklungen entscheidet und wie transparent diese Entscheidungen getroffen werden. Da der D-Stack alle föderalen Ebenen betrifft, ist eine Governance erforderlich, die Beteiligung und gleichzeitig Entscheidungsfähigkeit ermöglicht oder im besten Fall fördert.

Das BMDS gilt aktuell als federführend. Um Akzeptanz und Umsetzung zu gewährleisten, muss die konkrete Verteilung der Entscheidungsrechte zwischen Bund, Ländern und Kommunen frühzeitig geregelt werden. Daran anknüpfend sind Zuständigkeiten und Eskalationsmechanismen zu etablieren.

Finanzierung gegen Führung: Das neue föderale Steuerungsmodell

Der Beschluss der Digitalministerkonferenz von Anfang Dezember 2025 skizzierte ein mögliches Governance-Modell für den D-Stack. Kern ist ein Tausch: Übernimmt der Bund die vollständige Finanzierung des verbindlichen Plattformkerns, erhält er im Gegenzug die Führungsrolle bei dessen architektonischer Ausgestaltung und verbindlicher Festlegung. Die Länder würden konsultativ eingebunden, ohne auf gleichberechtigte Mitentscheidung in jedem Detail zu bestehen.

Dieses Modell verspricht schnellere Entscheidungen und geringere Abstimmungskosten. Zugleich zeigt das Veto Bayerns, dass formale Zuständigkeiten allein nicht ausreichen. Governance muss Vertrauen schaffen. Föderale Partner erwarten für das Mittragen einer verpflichtenden Nutzung und im Hinblick auf die zu formulierenden Anforderungen insbesondere:

  1. Transparenz
  2. Frühzeitige Einbindung
  3. Nachvollziehbare Entscheidungen

Beteiligung ohne Blockade: Kommunen und externe Expertise einbinden

Besondere Bedeutung kommt der kommunalen Ebene zu. Städte, Kreise und Gemeinden bilden die größte Anwendergruppe der künftigen Lösungen und entscheiden faktisch über den Erfolg des D-Stacks in der Praxis. Entsprechend fordern die kommunalen Spitzenverbände eine stärkere und kontinuierliche Einbindung. Maßgeblich ist dabei, dass Basisdienste, Standards und Komponenten für die Kommunen in der Realität nutzbar sind und echten, operativen Mehrwert schaffen.

Zur Governance gehört darüber hinaus auch die systematische Einbindung externer Erfahrungs- und Wissensträger. Positiv hervorzuheben ist die Nutzung der offenen Plattform „openCode“ für die Konsultation. Zukünftig kann dieser Ansatz zu einem echten Dialog weiterentwickelt werden, in dem Beiträge aus Verwaltung, Wissenschaft und Civic-Tech-Community sichtbar in Entscheidungen mit transparenter Dokumentation einfließen.

Weichenstellung für 2026

Was sich bis zum Frühjahr konkretisiert

In den kommenden Monaten wird der D-Stack weiter konkretisiert. Nach Auswertung der Konsultation und ergänzenden Fachworkshops soll im Frühjahr 2026 ein aktualisierter D-Stack vorliegen. Strukturmodelle, Standards und Technologien werden derzeit überarbeitet und entlang eines Reifegradmodells systematisch eingeordnet.

Dabei zeichnet sich eine zentrale Entwicklung ab. Der D-Stack wird zunehmend als Gesamtsystem verstanden, in dem technische Architektur, organisatorische Steuerung und Governance zusammenwirken. Governance wird damit selbst zum Gegenstand von frühzeitig zu definierenden Anforderungen.

Interessant ist, dass neben funktionalen Kriterien die nichtfunktionalen Anforderungen wie Interoperabilität, Sicherheit und Souveränität an Bedeutung gewinnen.

Wie sich Behörden jetzt vorbereiten müssen

Für Behörden ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag. Auch ohne finalen D-Stack sollten interne Zuständigkeiten geklärt, das Anforderungsmanagement gestärkt und neue Vorhaben konsequent an Interoperabilität und offenen Standards ausgerichtet werden. Ebenso wichtig ist der Aufbau von Kompetenzen im Anforderungsmanagement, Architekturverständnis und Governance-Prozessen, um eigene Bedarfe mit Wirkung in den weiteren Ausarbeitungsprozess einbringen zu können.

Die kommenden Monate markieren den Übergang von der konzeptionellen Klärung zur schrittweisen Operationalisierung. Ob der D-Stack zum tragfähigen Fundament der Verwaltungsdigitalisierung wird, entscheidet sich daran, wie frühzeitig Anforderungen, Governance und Umsetzung zusammen gedacht werden. Behörden, die sich jetzt strategisch vorbereiten, sichern sich Anschlussfähigkeit und Gestaltungsspielräume für die weitere Umsetzung und Zukunft.

Dabei unterstützt die Cassini Consulting AG öffentliche Verwaltungen bei der Entwicklung klarer Anforderungen und tragfähiger Governance-Strukturen für digitale Transformationsvorhaben. Sprechen Sie uns an, um zu klären, wie wir die strategische Ausgestaltung des D-Stacks und die operative Vorbereitung mit Ihnen gemeinsam begleiten können.

Vincent Hanke-Tu, Management Consultant, Cassini Consulting AG
Vincent Hanke-Tu

Senior Management Consultant


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Sabine Freter
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