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Intelligente digitale Barrierefreiheit - Schnelle Hilfe durch Low-Code-Entwicklung?
Das Bewusstsein für die Abschaffung digitaler Barrieren nimmt zu. Schon lange ist klar: Barrierefreiheit umfasst nicht nur breite Türen, Rampen statt Treppen und Fußgängerampeln mit blindengerechtem Piepen, auch digitale Angebote müssen von allen Menschen genutzt werden können. Dies wurde auch gesetzlich verankert (Richtlinie (EU) 2019/882, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)). Seit Mitte 2021 müssen eine Vielzahl von Dienstleistungen und Produkten der öffentlichen Hand barrierefrei sein. Diese Vorgabe wird sich ab dem 28. Juni 2025 auch auf viele Privatunternehmen ausweiten.
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