Denn weder der lediglich elektrifizierte Zugang zu Verwaltungsleistungen noch die avisierte IT-Infrastruktur des Portalverbundes garantieren die tatsächliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und – vor allem – der dahinterliegenden Geschäftsprozesse. Selbst wenn die Digitalisierung der 575 Verwaltungsleistungen noch fristgerecht bis Ende 2022 gewährleistet werden würde, ist die Bundesrepublik von einer tatsächlich digitalisierten Verwaltung noch weit entfernt. Die Eins-zu-eins-Überführung analoger Formulare in Online-Anträge allein entlastet die Verwaltung nicht und beschleunigt auch keine Antragsprozesse.
Wir haben in den letzten zwei Jahren durch unser Engagement in den beiden OZG-Programmen Bund und Föderal vielfältige Einblicke in die OZGUmsetzung gewinnen können. Wir sehen, was gut funktioniert und wo es noch Verbesserungsbedarfe gibt. Aus diesen Erkenntnissen haben wir Ansatzpunkte entwickelt, wie die Verwaltungsdigitalisierung noch besser gelingen kann. Daraus ist dieses Thesenpapier entstanden. Es beschreibt eine strategische Justierung der Fokussetzung der OZGUmsetzung für den Endspurt sowie eine zukunftsfähige Ausrichtung der Verwaltungsdigitalisierung.