Das Verfolgen eines bestimmten Zielbildes ist stark von der IT-strategischen Herangehensweise des Gesetzgebers sowie anders initiierter Konsolidierungs-Aktivitäten der Portal- und Nutzerkonten-Betreiber abhängig. Eine vollumfängliche Bewertung der Für- und Wider-Argumente unter rechtlichen, organisatorischen, technischen und finanziellen Gesichtspunkten braucht Zeit und Diskussionsraum.
Als Impuls sollten sich die mit der Umsetzung des OZG befassten Verantwortlichen auch mit möglichen Konsolidierungsszenarien im Bereich der Basisdienste auseinandersetzen. Aus unserer Sicht stellen viele identische Basisdienste wie Portale, Schlagwortsuchen und Nutzerkonten einen Komplexitäts- und Kostentreiber dar, die für viele Beteiligte wie Nutzende und IT-Dienstleistende neben der Usability auch das IT-Management erschweren. So sollten unter anderem die Vorgaben der IT-Konsolidierung des Bundes zum Vorbild genommen werden, in denen festgeschrieben steht, dass maximal zwei Ausprägungen eines Basisdienstes existieren.
Ungeachtet rechtlicher und föderaler Interessen würde mit einer konsequenten Konsolidierung der genannten Basisdienste ein Betrag für ein schlankeres IT-Management geschaffen, welches derzeit nicht im Fokus der OZG-Umsetzung liegt. Zentrale Fragen, wie z.B. die der Überführung der zahlreichen Verantwortungsübergänge und Zuständigkeiten zwischen den beteiligten IT-Dienstleistenden und Behörden in ein tragfähiges Incident und Problem Management, bleiben unbeantwortet. Des Weiteren ist zu klären, welche Ansprechpersonen oder Institutionen im Rahmen einer Service-Wertschöpfungskette Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern stellvertretend als zentrale Anlaufstelle gegenüberstehen. Die Beantwortung dieser und weiterer Fragen müssen die mit der Verwaltungsmodernisierung vertrauten Bundesressorts auch nach Ablauf der OZG-Frist zum Jahresende konsequent verfolgen.