Barrierefreiheit im Digitalen Handel

Ihre Lösung für das Barriere- freiheitsstärkungsgesetz

Nutzen Sie frühzeitig alle Potenziale, die Ihnen das BFSG bietet:
✔️ Setzen Sie Ihre digitale Barrierefreiheit um und sichern Sie sich rechtlich ab.
✔️ Optimieren Sie Ihre Sichtbarkeit und Nutzererfahrung!
✔️ Setzen Sie ein Zeichen für digitale Inklusion!

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Digital Commerce

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland in Kraft und fordert von Unternehmen, sich regulatorischen Anforderungen zu stellen, Hindernisse in der Web-Performance zu bewältigen und soziale Verantwortung zu übernehmen. Mit dem BFSG zeichnet sich ein bedeutsamer Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft ab. 

Das Gesetz definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 angeboten werden. Diese müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. Darunter fallen u. a. der gesamte Onlinehandel, Hardware, Software, aber auch überregionaler Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.

Das Inkrafttreten dieses Gesetzes bringt einen notwendigen Handlungsbedarf für Unternehmen des digitalen Handels mit sich. Denn bei der Missachtung des Gesetzes drohen den Unternehmen Gefahren.

Wir liefern Ihnen entlang der Risikofaktoren tiefgehende Expertise in allen Bereichen, über die gesamte Prozesskette hinweg. Von der Analyse über die Strategiekonzeption und der Umsetzung in Ihre Unternehmensstrukturen bis hin zur Überführung in den Geschäftsbetrieb.

Daher zeichnen sich die Risiken in den folgenden Spannungsfeldern ab:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die Websites, Webshops und Apps betreiben. Denn mit der Verabschiedung des European Accessibility Act (EAA) im Jahr 2019 wird die digitale Barrierefreiheit in Zukunft auch für private Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 verbindlich. Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1).

Jeder Onlineshop in der EU muss ab dem 28. Juni 2025 für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen maximalen Nutzen bringen!

Die digitale Barrierefreiheit und digitale Teilhabe werden oft mit einer guten Usability und der grundsätzlichen Orientierung am Bedarf des Menschen verbunden. Sie ermöglicht Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen, interaktive Systeme effektiv und zufriedenstellend nutzen zu können.  

Dadurch wird gleichzeitig die allgemeine Benutzerfreundlichkeit und damit letztendlich der Erfolg im E-Commerce gesteigert. Eine barrierefrei gestaltete Seite wirkt sich schlussfolgernd positiv auf das Suchmaschinenranking, die Kundenzufriedenheit und die Konversionsrate aus. Darüber hinaus sind digitale Barrierefreiheit und digitale Teilhabe aber nicht ausschließlich ein reines UX-Thema. Vielmehr müssen Unternehmen die Aspekte der digitalen Barrierefreiheit als ganzheitlichen Ansatz verstehen, welcher in der Unternehmensstrategie integriert werden sollte. 

Barrierefreiheit erfordert ein systemisches Denken, das weit über die Gebiete der UX- und UI-Thematik hinausgeht und ganze Unternehmensprozesse betrifft. Dies bedeutet, dass alle Aspekte der Systemumgebung berücksichtigt werden müssen, um eine tatsächliche Barrierefreiheit sicherzustellen.

Entlang dieser Prinzipien strukturieren wir unser Beratungsportfolio:

Nutzen Sie die Chance zur Verbesserung! Kontaktieren Sie uns, um Ihre Barrierefreiheitsstrategie zu besprechen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen von den Vorteilen der digitalen Inklusion profitiert.

Digitale Barrierefreiheit: Der ganzheitliche Ansatz 

Digitale Barrierefreiheit ist in vielerlei Hinsicht von entscheidender Bedeutung. Sie bezieht sich nicht nur auf Menschen mit dauerhaften, sondern auch auf situative Einschränkungen. Die Umsetzung von Barrierefreiheit orientiert sich an vier wichtigen Prinzipien:

  1. Wahrnehmbarkeit und Design (UI) 
    Informationen und Elemente der Benutzerschnittstelle müssen für alle Nutzenden wahrnehmbar sein.
  2. Bedienbarkeit (UX) 
    Die Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen von allen Nutzenden bedienbar sein.
  3. Verständlichkeit (SEO)
    Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen von den Nutzenden verstanden werden.
  4. Robustheit (Codequalität)
    Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von verschiedenen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken, zuverlässig interpretiert werden können. 

Der ganzheitliche Ansatz zur digitalen Teilhabe
Bereits heute greifen wir auf weitreichende Erfahrungen und Referenzen aus der öffentlichen Verwaltung zurück. Im Rahmen unserer Projekte in der öffentlichen Verwaltung auf Bundes- und Landesebene haben wir maßgeblich an den zentralen Vorgaben für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für IT-Barrierefreiheit und barrierefreie Gestaltung von Technologien mitgewirkt.

Aus diesem Grund versteht sich Cassini bereits heute als Experte für digitale Barrierefreiheit.
Im Rahmen verschiedener Projekte können wir Referenzen in den folgenden Bereichen nachweisen:

  • Standardvorgehen,
  • Anforderungskatalog,
  • Vergabebaustein,
  • Testvorgehen,
  • Kenntnis der relevanten Gesetzgebung. 

Durch diese Projekte konnten wir in den vergangenen Jahren ein umfassendes Expertenwissen aufbauen, das im Wesentlichen durch die entscheidenden Merkmale charakterisiert ist.

Unsere Expertise umfasst:

  • Ermittlung und Priorisierung von Anforderungen,
  • Identifizierung und Vermittlung von Best Practices,
  • Sensibilisierung und Schulung zum Thema Barrierefreiheit,
  • Einbettung von Barrierefreiheit in Organisation und Entwicklungsprozessen,
  • Durchführung von Barrierefreiheitstests,
  • Zielführende Zusammenarbeit mit Stakeholdern.

In Kombination mit unseren Commerce- und UX-Experten stellen wir mit unserer fundierten Erfahrung aus dem öffentlichen Sektor den idealen Partner für die Anforderungen im Digital Commerce dar.

Entlang der gesamten Prozesskette können wir Sie somit bestmöglich unterstützen. So ermöglichen wir Ihnen den Kompetenzaufbau im Bereich der Barrierefreiheit gemäß dem Cassini-Vorgehensmodell: 

Cassini-Vorgehensmodel in vier Schrittenl: Awareness, Analyse, Konzeption, Umsetzung

Digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe! Sie kann zu einem Qualitätsmerkmal werden, welches das Ansehen Ihres Unternehmens steigert. 

In Deutschland haben etwa 7,8 Millionen Menschen der Bevölkerung schwere Behinderungen und zahlreiche andere Menschen haben leichte Einschränkungen. 78% davon zählen zu den Senioren mit einer Kaufkraft von ca. 780 Millionen Euro pro Jahr. Und das ist lediglich der nationale Blick auf das Thema. Fehlende Barrierefreiheit eröffnet somit einen bedeutsamen Markt und ermöglicht eine optimale Erfahrung für alle Kunden.

Wir unterstützen Sie gerne!

Wir helfen Ihnen dabei, die digitale Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen zu etablieren und Ihre digitalen Angeboten für alle nutzbar zu machen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. 

Daniel Koch Cassini Consulting
Daniel Koch

Senior Management Consultant

daniel.koch@cassini.de
+49 151 1143 1173
Florian Schröder

Senior Consultant

florian.schroeder@cassini.de
+49 151 17 12 96 04
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