Je nach Unternehmensgröße bieten Arbeitsverträge Möglichkeiten zur kurzfristigen oder langfristigen Reduzierung von Ausgaben. In der aktuellen Situation bieten Bund und Land in bestimmten Fällen Kompensierungen und Möglichkeiten zur Umschichtung von Personalkosten. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der vertraglichen Optionen und übernehmen gegebenenfalls die Abstimmung mit einer partnerschaftlichen Rechtsberatung.
Basierend auf dieser Planung ist im Wiederanlauf ebenfalls zu bedenken, wie Abteilungen/Personal langsam wieder ins tägliche Geschäft integriert wird.
Darüber hinaus muss bei einer strategischen Neuausrichtung selbstverständlich die Personalbedarfsplanung entsprechend angepasst werden.