
Das Lieferkettengesetz und was es für Sie bedeutet
Die Cassini Consulting, als führende Management- und IT-Beratung, begleitet unter anderem Kunden der Konsum- und Gebrauchsgüterbranche in unterschiedlichen Strategie- und Projektsituationen. Ein Thema, was viele unserer Kunden und den Markt (nach wie vor) bewegt, ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG. Das LkSG entstand aus einer weltweiten Bewegung, einem globalen Trend, ausgelöst durch die Interessen der Endkunden.
Wieso gibt es das LkSG?
Kund*innen wünschen, zu erfahren, woher die von ihnen bezogenen Waren stammen, unter welchen Bedingungen sie produziert wurden und mit welchen Rohstoffen diese erzeugt wurden. Die Mehrheit möchte heute wissen, ob das Produkt im Hinblick auf Menschenrechte, Nachhaltigkeit und Klimaschutz unter fairen Bedingungen produziert wurde.
Die Globalisierung und die damit einhergehende Arbeitsteilung sowie die Ausnutzung von Skaleneffekten hat in den letzten Jahrzehnten zu weltumspannenden Lieferketten geführt. Die dadurch entstandenen Vorteile dürfen jedoch nicht auf der Ausnutzung von Schwellen- und Entwicklungsländern beruhen. Regelungen, die keinen verpflichtenden Charakter hatten, haben in der Vergangenheit nicht zu einem Umdenken bei den Unternehmen geführt. Auf diesem Hintergrund basierend ist das LkSG entwickelt worden.
Wen betrifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder ausländische Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland, die mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen in Deutschland beschäftigen. Bei Konzernen werden auch die Tochtergesellschaften berücksichtigt. Darüber hinaus betrifft es indirekt alle Zulieferer von Unternehmen, welche die Kriterien erfüllen.
Worauf sind die Sorgfaltspflichten anzuwenden?
Auf die Lieferkette, welche laut Gesetz durch „alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den Endkunden“ beschrieben ist.
Welche Sorgfaltspflichten sind zu erfüllen?
Das LkSG nimmt Bezug auf zwölf menschenrechtliche und drei umweltbezogene Risiken und nennt in diesem Zusammenhang neun Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten haben wir in unserem LkSG-Strategie-Haus gruppiert und finden sich in den 3 Säulen „Organisation“, „Business-Prozesse“ und „SCM“ wieder. Die neun Sorgfaltspflichten sind von stets zu beachtenden Randbedingungen umgeben.

Die Sorgfaltspflichten in der Übersicht
1. Einrichtung eines Risikomanagements
- Bezug zu allen maßgeblichen Geschäftsabläufen
- Regelmäßiger Report an die Geschäftsleitung
- Interessen aller Beschäftigten, auch innerhalb der Lieferkette, wahren
2. Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
3. Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
- Regelmäßige Analysen im eigenen Geschäftsbereich
- Anlassbezogen in der gesamten Lieferkette
- Ermittelte menschenrechtliche & umweltbezogenen Risiken gewichten und priorisieren
- Ergebnisse kommunizieren
4. Abgabe einer Grundsatzerklärung
- Menschenrechtsstrategie
- Priorisierte Risiken und Erwartungen an Beschäftigte und Lieferanten
5. Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
- Beschaffungsstrategie, Schulungen, Audits, Verträge
6. Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
- Konzepte/Pläne mit Lieferanten
- Brancheninitiativen
- Abbruch der Geschäftsbeziehung
7. Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Für die gesamte Lieferkette und öffentlich zugänglich
- Verfahrensordnung in Textform
- Unparteiische Zuständige & Vertraulichkeit
8. Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern und
9. Dokumentation und Berichterstattung
- Spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres
- Öffentlich zugänglich für mindestens sieben Jahre
Was Sie bedenken sollten
Verstehen Sie das Gesetz nicht als Problem oder Hindernis, sondern als Chance. Die Chance Ihren Kunden gegenüber transparent zu sein, ihnen zu zeigen wie Sie sich für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lieferanten und Nachhaltigkeit einsetzen und was Sie Ihrem Wettbewerb voraushaben. Ihre Kunden schenken Ihnen im Gegenzug Vertrauen – und Vertrauen zahlt sich aus.
Wie kann Cassini Ihr Unternehmen unterstützen und wie sieht eine Lösung aus?
Zur Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes gibt es nicht die eine Lösung. Die Lösung beziehungsweise Umsetzung muss am Reifegrad des zu betrachtenden Unternehmens ausgerichtet werden. Dazu hat Cassini ein eigenes Vorgehen entwickelt, den LkSG-Quick Check. Dieser zielt darauf ab, Ihnen in kurzer Zeit aufzuzeigen, in welchen Bereichen Ihres Unternehmens die größten Handlungsbedarfe bestehen. Hierfür betrachten wir die acht Analysefelder, die auch im LkSG-Strategie-Haus abgebildet sind.
