1. Einrichtung eines Risikomanagements
- Bezug zu allen maßgeblichen Geschäftsabläufen
- Regelmäßiger Report an die Geschäftsleitung
- Interessen aller Beschäftigten, auch innerhalb der Lieferkette, wahren
2. Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
3. Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
- Regelmäßige Analysen im eigenen Geschäftsbereich
- Anlassbezogen in der gesamten Lieferkette
- Ermittelte menschenrechtliche & umweltbezogenen Risiken gewichten und priorisieren
- Ergebnisse kommunizieren
4. Abgabe einer Grundsatzerklärung
- Menschenrechtsstrategie
- Priorisierte Risiken und Erwartungen an Beschäftigte und Lieferanten
5. Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
- Beschaffungsstrategie, Schulungen, Audits, Verträge
6. Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
- Konzepte/Pläne mit Lieferanten
- Brancheninitiativen
- Abbruch der Geschäftsbeziehung
7. Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Für die gesamte Lieferkette und öffentlich zugänglich
- Verfahrensordnung in Textform
- Unparteiische Zuständige & Vertraulichkeit
8. Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern und
9. Dokumentation und Berichterstattung
- Spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres
- Öffentlich zugänglich für mindestens sieben Jahre