Nachhaltigkeitsmanagement | Regulatorik und Berichterstattung
Nachhaltigkeitsmanagement

Regulatorik und Berichterstattung

Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren weltweit immer mehr an Bedeutung gewonnen, insbesondere in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards. Auch auf EU-Ebene und in Deutschland gibt es immer mehr Regularien, die Unternehmen verpflichten, nachhaltig zu handeln. Wir geben Ihnen Orientierung in der Gesetzeslandschaft und begleiten Sie bei der Erfüllung Ihrer Anforderungen.

Gerade in der derzeitigen Wirtschaftslage stellen die neuen Verpflichtungen Unternehmen vor massive Herausforderungen, da weder Zeit noch finanzielle Ressourcen vorhanden sind, um sich mit den komplexen Regularien tiefergehend auseinanderzusetzen. Finden Sie mit uns heraus, welche Auswirkungen Ihre (neuen) Berichtspflichten auf Ihre bestehenden Kernprozesse haben und lassen Sie sich von uns in der Umsetzung unterstützen.

Die wichtigsten regulatorischen Anforderungen finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. 

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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unternehmen, die an einer deutschen Börse gelistet sind und mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Berichte müssen Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten enthalten und nach internationalen Standards wie der Global Reporting Initiative (GRI) oder den UN Sustainable Development Goals (SDGs) erstellt werden. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Berichterstattungspflicht 2025 auch auf mittelgroße Unternehmen ausgeweitet. Um über das Berichtsjahr 2024 auskunftsfähig zu sein, müssen frühzeitig Prozesse und Tools implementiert werden.  

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Seit 2023 müssen deutsche Unternehmen ab einer bestimmten Größe das LkSG einhalten, das sicherstellt, dass auch in ihren ausländischen Produktionsstätten Umwelt- und Sozialstandards eingehalten werden. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Zugleich sind viele Unternehmen als Zulieferer Teil der Wertschöpfungskette anderer und damit zumeist gehalten, entsprechende Erklärungen abzugeben. Erfahren Sie mehr zum LkSG und wie Sie sich fachlichen und prozessual aufstellen sollten.

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EU-Taxonomie

Seit 2022 trat der erste Teil der EU-Taxomie in Kraft. Sie regelt nachhaltige Investitionen in der EU anhand einheitlicher Kriterien. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten den Kriterien der Taxonomie entsprechen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um ihre Nachhaltigkeit zu verbessern.

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das im Dezember 2021 verabschiedete Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Damit sollen Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und ältere Menschen gleichberechtigt und diskriminierungsfrei an der digitalen Gesellschaft teilhaben können. Die einheitliche EU-Anforderungen sollen zugleich den kleinen und mittleren Unternehmen dazu verhelfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes auszuschöpfen.

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Energieeffizienz

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Energieeffizienz zu verbessern und ihre Energieverbräuche zu reduzieren. Hierfür gibt es verschiedene Instrumente wie das Energieaudit nach DIN EN 16247 oder das Energiemanagementsystem nach ISO 50001.

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Kreislaufwirtschaft

Seit 2020 gilt in Deutschland das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das Unternehmen verpflichtet, Abfälle zu vermeiden und möglichst wiederzuverwenden oder zu recyceln. Hinzugekommen ist die Obhutspflicht; sie verlangt die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit von Erzeugnissen und lässt deren Entsorgung nur als letzte Möglichkeit zu. Ferner stellt sie Transparenzanforderungen zum Umgang mit Warenüberhängen, Retouren oder Maßnahmen zur Gebrauchserhaltung von Produkten.
Auch die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass Unternehmen für ihre Verpackungen ein Recycling-System aufbauen müssen.

Fazit

Die Nachhaltigkeitsregularien in Deutschland werden immer umfangreicher und betreffen immer mehr Unternehmen. Ziel ist es, Nachhaltigkeit in allen Wirtschaftsbereichen zu fördern und so einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Bewahrung natürlicher Ressourcen zu leisten. Unternehmen, die sich intensiv mit den Regularien auseinandersetzen und Maßnahmen ergreifen, um nachhaltiger zu handeln, profitieren doppelt: Sie kommen ihren Compliance-Verpflichtungen nach und leisten einen Beitrag zur Zukunftssicherung des eigenen Unternehmens. Denn eines ist sicher: Unternehmen, die Nachhaltigkeit nicht in ihr Businessmodell integrieren, betreiben unzureichende Risikovorsorge. 

Wir helfen Ihnen dabei nicht nur die Berichtspflichten zu erfüllen, sondern auch die strategischen Hebel zum Ausbau ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu identifizieren und mit entsprechenden Zielsetzungen und Maßnahmen zu hinterlegen. 

Ihre Ansprechpersonen für Nachhaltigkeitsmanagement

Sie benötigen Unterstützung bei einem Nachhaltigkeitsvorhaben oder möchten für mehr Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen sorgen? Haben Sie Fragen zu unserem Beratungsportfolio oder möchten sich einfach mit uns zum Thema Nachhaltigkeit austauschen? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Michael Schmitz, Senior Partner, Cassini Consulting
Michael Schmitz

Senior Partner, Business & Technology Consulting

michael.schmitz@cassini.de
+49 211 - 92323742

Jörg Elzer, Cassini Consulting
Jörg Elzer

Senior Management Consultant

joerg.elzer@cassini.de
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