Für die Bundesregierung liegt der Schlüssel zum Erfolg der OZG-Umsetzung in der Zusammenarbeit der Bundesländer bei der Entwicklung von Online-Diensten. Damit nicht ein Bundesland den Entwicklungsaufwand für alle Online-Dienste übernehmen muss, wurden die OZG-Themenfelder auf die Bundesländer aufgeteilt und im Rahmen des Konjunkturpakets das „Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA) ins Leben gerufen. Die Vorteile des EfA-Prinzips liegen auf der Hand: Durch das arbeitsteilige Vorgehen bei der Entwicklung sollte die OZG-Umsetzung beschleunigt und sowohl der organisatorische als auch der finanzielle Aufwand für die Bundesländer verringert werden.Â
Die Bundesregierung hat zur Unterstützung der Nachnutzung verschiedene Plattformen geschaffen, um Transparenz über Entwicklungsstand und Verfügbarkeit der Online-Dienste zu schaffen. Zu diesen Plattformen gehören die OZG-Informationsplattform, die alle Informationen zu den entsprechenden Online-Diensten bereitstellt, sowie der OZG-Marktplatz und der FIT-Store, bei denen Bundesländer die bereits bereitstehenden Online-Dienste bewerben können. Die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Bundesländer im Rahmen ihrer Umsetzungsprojekte diese Plattformen regelmäßig pflegen und aktuell halten. Aus diesem Grund spielen sie bei der Organisation der Nachnutzung eine eher untergeordnete Rolle. In den meisten Fällen werden fertiggestellte Online-Dienste direkt den anderen Bundesländern zur Nachnutzung angeboten. Diese Kommunikation wird häufig über die OZG-Koordinierenden der Bundesländer kanalisiert, die im Idealfall die Informationen an die Fachlichkeit weitergeben.Â