Die entgegengesetzten Ausprägungsmerkmale Fachlichkeit bzw. Steuerung beschreiben, wie der jeweilige Dienstleister ins Projekt bzw. in die Organisation des Auftraggebers mittels Mandats eingebunden wird.
Fachlichkeit:
Im Kontext der Fachlichkeit arbeitet der Dienstleister operativ an inhaltlich fachlichen Themen mit. Er bildet die sogenannte „verlängerte Werkbank“ in Bezug auf die internen Ressourcen und ergänzt jenen Teil der operativen Tätigkeiten, welche mangels Ressourcen interner Mitarbeiter an externe Dienstleister verlagert werden. Fachlich versierte Mitarbeitende stecken Art und Umfang der Zulieferungen der externen Dienstleister ab, übergeben diese in Form von Arbeitspaketen und nehmen die Arbeitsergebnisse im Idealfall auch ab.
Der Rahmen, in welchem die externen Dienstleister an einem Auftrag mitwirken, kann präzise abgesteckt- und hinsichtlich der Zuständigkeiten klar und zumeist detailliert geregelt werden. Je nach Umfang und Schnitt der Arbeitspakete lassen sich externe Dienstleister somit schnell in die Umgebung des Auftraggebers einbinden.
Niedrigschwelliges Zuarbeiten ermöglicht bspw. eine rasche Einarbeitung, auch mehrerer externer Ressourcen, in das Arbeitsumfeld bei zeitnaher Lieferung von Arbeitsergebnissen. Steuernde sowie jene Tätigkeiten, welche komplexerer Entscheidungen bedürfen, verbleiben bei den internen Mitarbeitenden der Organisation.
Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Abgabe von Kompetenzen nicht gewollt (bspw. hohe inhaltliche Komplexität der entscheidungsbedingenden Sachverhalte) oder aufgrund von äußeren Rahmenbedingungen nicht möglich ist (bspw. hoheitliche Tätigkeiten, erhöhte Sicherheitsanforderungen, etc.).
Steuerung:
Im Kontext der Steuerung arbeitet der Dienstleister deutlich eigenverantwortlicher in den mandatierten Handlungsfeldern mit. Ist die zuvor beschriebene, fachliche Mitarbeit eher an Prozessen ausgerichtet, so steht hier die Ergebnisorientierung im Vordergrund: Externe Dienstleister werden dahingehend mandatiert, komplexere Tätigkeiten eigenständig(er) auf Ergebnisse hin zu steuern.
Im Umfeld temporärer Organisationen (bspw. Innerhalb einer Projektstruktur) übernehmen sie Tätigkeiten bzw. Rollen, welche mit Weisungskompetenzen und Befugnissen ausgestattet sind. Dies kann auch die Steuerung interner und externer Ressourcen (bspw. eines internen Project Management Office oder weiterer Dienstleister) beinhalten.
Berichtslinien und Kommunikationswege können somit kanalisiert und gestrafft werden. Bspw. dort, wo in einem Multi-Vendor-Kontext ein Dienstleister als Generalunternehmer an seinen Gegenpart in der Organisation des Auftraggebers über weitere Dienstleister der Lieferkette berichtet.
Zielgerichtete Mandatierung über die Beschaffung
In Bezug auf die Mandatierung von Dienstleistungen spielt die Betrachtung der anzustrebenden Beschaffung des Dienstleisters bereits eine entscheidende Rolle: Das Konzept des Mandats erstreckt sich hier auf mehrere Dimensionen:
Im Idealfall ist zum Zeitpunkt der Beschaffung der Leistungen bereits die Ausgestaltung des Mandats hinsichtlich der Kompetenzen, also der Entscheidungs- oder Ermessensspielräume des zu beauftragenden Dienstleisters, aus dem dokumentierten Anforderungsprofil ersichtlich.
Kommt der Dienstleister beim Auftraggeber als „verlängerte Werkbank“ zum Einsatz, so ist die Fokussierung auf die Spezifikation der fachlichen Anforderungen meist ausreichend. Soll der Dienstleister im Laufe der Zusammenarbeit jedoch Steuerungsfunktion und Weisungskompetenz erhalten und somit in Abstimmung und nach Rahmenvorgabe des Auftraggebers komplexere Entscheidungen treffen oder herbeiführen (bspw. in der Steuerung weiterer Dienstleister), so verändert dies das Anforderungsprofil erheblich.
Umfang des Mandats hinsichtlich der zu erbringenden Leistung
Die Spezifikation eines im Rahmen einer Beschaffung definierten, zu erbringenden Leistungsumfangs hat zwangsläufig Einfluss darauf, wer die Leistung erfolgreich erbringen kann. Je spitzer der Leistungsumfang spezifiziert und je klarer abgegrenzt dieser in der Ausschreibung formuliert wird, desto deutlicher fällt die Mandatierung in Richtung einer erforderlichen, fachlichen Expertise des zu mandatierenden Dienstleisters aus. Der Kreis der infrage kommenden Anbieter verkleinert sich folglich mit dem zunehmenden Maß an Spezifizierung.