Voraussetzungen: Detailliert und belastbar beschriebener Liefergegenstand, Regelung für eventuell anfallende Zusatzleistungen.
Vorteile für Dienstleister-Steuerung: Auftraggeber hat Planungssicherheit bei den Kosten, Auftragnehmer kann bei schnellerer Erfüllung den Gewinn erhöhen, die Abstellung von Mängeln kann einfacher gefordert werden. Auf den Liefergegenstand wird normalerweise eine Garantie und Gewährleistung geboten.
Herausforderungen für die Dienstleister-Steuerung: Geringe Flexibilität, um auf sich veränderte Anforderungen einzustellen, die Qualität des Liefergegenstandes hängt stark von der Qualität der Beschreibung ab, Auftragnehmer kalkulieren Risikozuschlag ein - dadurch steigen die Kosten. Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers haben direkten Einfluss auf die Lieferung: Falls die Mitwirkungsleistung nicht wie vereinbart erbracht wird, steigt das Risiko für den Auftragnehmer. Aufgrund des erhöhten Kostenrisikos kann dies bei Ausschreibungen negative Auswirkungen auf die Anzahl an Teilnehmern haben.
Wie so häufig gibt es keine eindeutige Empfehlung für die eine oder andere Vergütungsart. Es kommt auf die jeweilige Situation, den Leistungsgegenstand und die Rahmenbedingungen an. In der Vergangenheit hat es sich allerdings bewährt, Dienstleisterrahmenverträge so zu gestalten, dass abhängig vom jeweiligen Leistungsgegenstand flexibel zwischen den beiden Vergütungsarten gewechselt werden kann. Zusätzlich können über vertragliche Mischformen auch verschiedene Leistungsgegenstände von Anfang an mit verschieden Vergütungsarten in einen Vertrag fest mit aufgenommen werden. Somit ist sichergestellt, dass sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber Risiken minimieren und Aufwände in der Administration reduzieren können.
Nach den Vertragstypen wird im nächsten Artikel der Fokus auf die Bezugsstrategien (Single-Vendor vs. Multi-Vendor) gelegt.